Modernisierungsarbeiten haben immer zwei Seiten. Krach, Lärm und eine eingeschränkte Wohnqualität, während die Maßnahme durchgeführt wird. Eine bessere Energieeffizienz, dadurch geringere Nebenkosten, und in der Regel auch etwas mehr Komfort, nachdem die Modernisierung abgeschlossen ist.
Gleichwohl sind längst nicht alle Mieter damit einverstanden, wochenlang auf einer Baustelle zu wohnen, oder sie fürchten, dass die Miete anschließend nicht mehr tragbar ist. In dem Fall sind mehrere Schritte denkbar. Einer davon ist die Sonderkündigung, wobei im Rahmen von Modernisierungen gleich zwei Optionen bestehen, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen.
Den Vertrag bei Modernisierungsankündigung beenden
Mieter, die sofort Nägel mit Köpfen machen wollen, können direkt nach Erhalt der Modernisierungsankündigung von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Eingeräumt wird diese Option durch Paragraf 555e des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
In Absatz 1 heißt es: „Nach Zugang der Modernisierungsankündigung kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die Kündigung muss bis zum Ablauf des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt.“
Sonderkündigung wegen Mieterhöhung nach Modernisierung
Lässt man sich von den Modernisierungsarbeiten nicht abschrecken, sorgt mitunter die Nachricht über eine höhere Miete – die sogenannte Mieterhöhungserklärung durch den Vermieter – für Unmut. Das Recht, nach einer Modernisierung die Miete anzuheben, besteht. Das heißt nicht, dass Mieter diese Kröte auch schlucken müssen. Wie schon bei der Modernisierungsankündigung besteht auch bei einer Mieterhöhungserklärung die Möglichkeit, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen.
Die Grundlage dafür bildet Paragraf 561 BGB. In dem Fall muss die Kündigung bis zum zweiten Monat nach Zustellung der Erklärung erfolgen, mit Wirkung zum übernächsten Monat.
Übrigens: Bei einer außerordentlichen Kündigung ist die Mieterhöhung nicht wirksam.
Konnte Ihnen unsere Seite weiterhelfen? Bitte bewerten Sie!
Konnte Ihre Frage nicht beantwortet werden?
Dann ist diese möglicherweise zu komplex oder individuell für einen Internetratgeber und wir empfehlen Ihnen unsere günstige Online Rechtsberatung. Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich Ihr Angebot an oder versuchen Sie es in unserem Forum für Rechtsfragen aus dem Mietrecht.Fragen Sie einen Anwalt:
- Rechtsberatung - Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich ihr Angebot an
Fragen Sie die Online Community - 5 aktuelle Themen aus unserem kostenlosen Forum:
- Zum Mietrecht Forum
- Hilfe zu unserem Forum - Die ersten Schritte, um Ihre Frage stellen zu können!