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Mietrecht: Zählt ein Wachdienst zu den Betriebskosten?

Ärger um die Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung gibt es immer wieder. In München wurde dazu ein eher ungewöhnlicher Fall verhandelt. Die Mieter fanden auf Ihrer Abrechnung einen 24-Stunden-Wachdienst. Ob die Kosten für den Sicherheitsdienst tatsächlich umlagefähig sind und unter welchen Umständen, musste das Landgericht München I klären (Urteil vom 17. April 2019, Aktenzeichen 14 S 15269/18). Dabei ging es vornehmlich darum, wen und was der Wachdienst schützt.

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Kein Support mehr für Windows 7 – das müssen Sie beachten

Am 14. Januar hat Microsoft offiziell die Reißleine gezogen: Es gibt keinen Support mehr für Windows 7! Das Betriebssystem, das Schätzungen zufolge noch auf rund 30 Prozent aller Computer installiert ist, wird nicht mehr unterstützt. Das heißt auch: Es gibt keine Sicherheitsupdates mehr. Nutzer sind daher gut beraten, nach Alternativen zu schauen. Ebenso wichtig: Nicht auf Betrüger hereinfallen, die schnelle Hilfe versprechen.

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Urteil: Sicherheitslücken beim Smartphone

Das Smartphone ist längst zum ständigen Begleiter geworden. Termine, E-Mails und Kontakte hat man immer dabei. Daher sollte man darauf achten, dass die aktuellste Software aufgespielt ist und Sicherheitslücken geschlossen werden. Allerdings hat man kein Recht darauf, im Handel beim Kauf des Gerätes auf fehlende Updates und Sicherheitsprobleme hingewiesen zu werden – zumindest jetzt noch nicht. Darüber entschieden hat im Oktober das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen: 6 U 100/19).

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