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Mietrecht: Zählt ein Wachdienst zu den Betriebskosten?

Ärger um die Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung gibt es immer wieder. In München wurde dazu ein eher ungewöhnlicher Fall verhandelt. Die Mieter fanden auf Ihrer Abrechnung einen 24-Stunden-Wachdienst. Ob die Kosten für den Sicherheitsdienst tatsächlich umlagefähig sind und unter welchen Umständen, musste das Landgericht München I klären (Urteil vom 17. April 2019, Aktenzeichen 14 S 15269/18). Dabei ging es vornehmlich darum, wen und was der Wachdienst schützt.

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Nebenkosten senken: Grundsteuerbefreiung für Mieter

Die Berliner Landesregierung möchte offenbar mit allen Mitteln dafür sorgen, dass die Mieten nicht weiter steigen und nach Möglichkeit sogar günstiger werden. Grundsätzlich eine gute Idee. Allerdings scheut man bei der Wahl der Mittel auch vor unpopulären Maßnahmen nicht zurück. Der jüngste Vorstoß sieht ein Verbot vor, die Grundsteuer weiterhin auf die Miete umlegen zu dürfen. Die Erfolgsaussichten tendieren gen Null.

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Urteil: Mieter müssen Nebenkosten nachvollziehen können

Viele Nebenkostenabrechnungen sind fehlerhaft. Dementsprechend birgt das Thema Betriebskosten ein nicht unerhebliches Streitpotenzial. In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Berlin jetzt Klartext gesprochen. Zum einen müssen Mieter die Möglichkeit haben, die Abrechnung zu überprüfen. Zum anderen dürfen Vermieter die Abrechnungsmethoden mischen – je nach Art der Kosten. (Urteil des Landgerichts Berlin, Aktenzeichen 65 S 196/18).

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