Mietrecht: Zählt ein Wachdienst zu den Betriebskosten?
Ärger um die Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung gibt es immer wieder. In München wurde dazu ein eher ungewöhnlicher Fall verhandelt. Die Mieter fanden auf Ihrer Abrechnung einen 24-Stunden-Wachdienst. Ob die Kosten für den Sicherheitsdienst tatsächlich umlagefähig sind und unter welchen Umständen, musste das Landgericht München I klären (Urteil vom 17. April 2019, Aktenzeichen 14 S 15269/18). Dabei ging es vornehmlich darum, wen und was der Wachdienst schützt.