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Pool und Planschbecken im Garten und auf der Terrasse

Zu den vielen Einschränkungen im Zuge der Corona-Krise zählt, dass Frei- und Hallenbäder geschlossen bleiben. Angesichts der teils sommerlichen Temperaturen in den vergangenen Wochen ein vor allem für Kinder schmerzhafter Einschnitt. Damit der Nachwuchs dennoch ein wenig planschen kann, dürfen Mieter im Garten oder der Terrasse, teils sogar auf dem Balkon ein Planschbecken aufstellen – sofern andere nicht belästigt werden. Entscheidend ist unter anderem die Größe und beim Balkon das Gewicht des mobilen Pools.

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Corona-Krise: bislang kaum Mietausfälle und Stundungen

Schon sehr früh wurde darüber nachgedacht und mit dem Kündigungsschutz auch eine Lösung gefunden, wie man Verbrauchern helfen kann, die aufgrund der Corona-Krise ihre Miete nicht mehr bezahlen können. Dieser Schutzschirm steht, wurde bislang aber kaum in Anspruch genommen. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Fachmagazins „Immobilien vermieten und verwalten“ (IVV) zum Status der Mietausfälle bis Ostern. Ansprechpartner waren mehrere Wohnungsunternehmen im Bundesgebiet.

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Der Balkon im Mietrecht: Was ist erlaubt?

Die Corona-Krise zwingt viele Menschen, zu Hause zu bleiben. Froh sein kann, wer in dem Fall einen Balkon oder eine Terrasse hat, um zwischendurch frische Luft schnappen oder ganz einfach abschalten zu können. Dabei sollte man auf Nachbarn und Mitmieter Rücksicht nehmen. Heißt: Das Radio einzuschalten und in Dauerschleife das Lieblingslied in voller Lautstärke zu hören, ist vermutlich keine gute Idee. Ein Buch zu lesen oder sich schlichtweg zu sonnen, stellt hingegen kein Problem dar.

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Beim Heimtraining auf die Lautstärke achten

Die Corona-Pandemie zwingt beinahe jeden, sich neu zu organisieren. Das gilt für die Arbeit, den Einkauf und bei vielen auch für den Sport. Da Fitness-Studios geschlossen haben und Sportvereine mit dem Training aussetzen, bleiben oft nur die eigenen vier Wände, um sich fit zu halten und Kalorien zu verbrennen. Auch dabei muss man sich, selbst in Zeiten von COVID-19, an die Regeln halten. Zu laut sollten die Workouts nicht sein.

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Mietrecht: Beleidigungen führen zur fristlosen Kündigung

Streit unter Mietern oder zwischen Mieter und Vermieter kommt vor. Im Idealfall spricht man sich aus, und die Sache ist erledigt. Damit bleibt der Hausfrieden gewahrt, was gerade in Zeiten von Corona und Kontaktsperre ganz klar von Vorteil ist. Schlimmstenfalls artet der Streit aus. Was dabei absolut tabu sein sollte: Gewalt und Beleidigungen. Denn: Den Vermieter oder andere Mieter als „Schwein“, „Sau“ oder „Arsch“ zu bezeichnen, führt in der Regel direkt zur fristlosen Kündigung.

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Corona-Pandemie: Das müssen Mieter wissen

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden auch mietrechtlich einige Änderungen vorgenommen (wir berichteten). Diese Sonderregeln sind im „Gesetz zur Abmilderung von Covid-19-Folgen“ verankert, das zum 1. April 2020 in Kraft getreten ist. Für Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter ist dabei vor allem die sogenannte Mieterschutzregelung von Belang. Sie sorgt für einen besseren Kündigungsschutz bei Zahlungsverzug aufgrund von Corona. Gibt es einen anderen Kündigungsgrund, etwa Eigenbedarf oder Pflichtverletzungen, greift das neue Gesetz nicht!

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Corona-Hilfen: Wohnfonds gefordert

Die Bundesregierung hat in Zeiten von Corona ein bislang nie dagewesenes Hilfspaket geschnürt, inklusive einer Änderung im Mietrecht. Sie sieht einen Kündigungsschutz vor, sollten Wohnungs- und Gewerbemieter aufgrund der Pandemie in Zahlungsverzug geraten. Innerhalb der kommenden zwei Jahre darf ihnen nicht gekündigt werden. Der Rückstand muss dann bis Ende September 2022 ausgeglichen werden. Doch wer hilft Vermietern, denen jetzt ein Teil ihrer Einnahmen wegbricht? Ihnen könnte ein Wohnfonds helfen.

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Corona Gesetzentwurf: keine Kündigung bei Mietschulden

Viele Bundesbürger verdienen aufgrund der Corona-Pandemie derzeit kein oder deutlich weniger Geld. Die Angst, aufgrund von Mietschulden die Wohnung zu verlieren, ist daher durchaus begründet. Denn im Normalfall gilt: Bleibt die Miete zwei Monate in Folge aus, darf der Vermieter kündigen. Darauf hat die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf reagiert. Aufgrund von Mietschulden aus der Zeit vom 1. April bis zum 30. September 2020 dürfen Vermieter vorerst keine Kündigung aussprechen.

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Mietschulden wegen Corona – was tun?

Das Coronavirus lähmt nach und nach das öffentliche Leben. Viele können aufgrund der Einschränkungen ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen. Das betrifft mitunter auch Selbstständige und Freiberufler. Da ist die Sorge, die Miete nicht mehr rechtzeitig zahlen zu können, weil die Einnahmen ausbleiben, durchaus berechtigt. Darauf hat der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) reagiert. Das Ziel lautet, individuelle Lösungen zu finden. Entscheidend ist, sich rechtzeitig zu melden, statt einfach die Mietzahlung einzustellen.

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Veranstaltung wegen Coronavirus abgesagt: Ihre Rechte

Um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, werden immer mehr Veranstaltungen abgesagt oder auf unbestimmte Zeit verschoben. Das ist zwar ärgerlich, letztlich aber der einzig sinnvolle Schritt. Gleichwohl haben Verbraucher auch in Zeiten von Covid-19 Rechte, falls sie für ein Fußballspiel, ein Konzert oder einen Messebesuch eine Eintrittskarte gekauft haben. Welche Verbraucherrechte Ticketinhaber geltend machen können: hier eine kurze Übersicht.

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