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Mietrecht: Zählt ein Wachdienst zu den Betriebskosten?

Ärger um die Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung gibt es immer wieder. In München wurde dazu ein eher ungewöhnlicher Fall verhandelt. Die Mieter fanden auf Ihrer Abrechnung einen 24-Stunden-Wachdienst. Ob die Kosten für den Sicherheitsdienst tatsächlich umlagefähig sind und unter welchen Umständen, musste das Landgericht München I klären (Urteil vom 17. April 2019, Aktenzeichen 14 S 15269/18). Dabei ging es vornehmlich darum, wen und was der Wachdienst schützt.

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Urteil: Mieter müssen Nebenkosten nachvollziehen können

Viele Nebenkostenabrechnungen sind fehlerhaft. Dementsprechend birgt das Thema Betriebskosten ein nicht unerhebliches Streitpotenzial. In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Berlin jetzt Klartext gesprochen. Zum einen müssen Mieter die Möglichkeit haben, die Abrechnung zu überprüfen. Zum anderen dürfen Vermieter die Abrechnungsmethoden mischen – je nach Art der Kosten. (Urteil des Landgerichts Berlin, Aktenzeichen 65 S 196/18).

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