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Untervermietung nur bei berechtigtem Interesse

Gründe, eine Wohnung unterzuvermieten, gibt es viele. Einige wollen sich einen Teil der Miete sparen, andere ihre angestammte Adresse auch nach einem längeren Aufenthalt im Ausland oder in einer anderen Stadt behalten. Doch ohne Genehmigung des Vermieters und einen triftigen Grund darf Wohnraum nicht untervermietet werden. Kurzum: Kann kein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden, ist eine Untervermietung nicht gestattet. Das bestätigt ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg vom 20. Februar 2019 (Aktenzeichen 8 C 338/18).

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Die 5 besten Rechtstipps für Untervermieter

Wenn die Miete zur Belastung wird und ein Zimmer ohnehin weitgehend ungenutzt ist, liegt der Gedanke nahe, unterzuvermieten. Studierende, die günstigen Wohnraum suchen, oder Auszubildende mit knappem Budget – an Interessenten dürfte es nicht mangeln. Aber: Was so einfach klingt, sollte wohl bedacht sein. Deshalb hier fünf Rechtstipps für Untervermieter.

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