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Corona Gesetzentwurf: keine Kündigung bei Mietschulden

Viele Bundesbürger verdienen aufgrund der Corona-Pandemie derzeit kein oder deutlich weniger Geld. Die Angst, aufgrund von Mietschulden die Wohnung zu verlieren, ist daher durchaus begründet. Denn im Normalfall gilt: Bleibt die Miete zwei Monate in Folge aus, darf der Vermieter kündigen. Darauf hat die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf reagiert. Aufgrund von Mietschulden aus der Zeit vom 1. April bis zum 30. September 2020 dürfen Vermieter vorerst keine Kündigung aussprechen.

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Mietschulden wegen Corona – was tun?

Das Coronavirus lähmt nach und nach das öffentliche Leben. Viele können aufgrund der Einschränkungen ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen. Das betrifft mitunter auch Selbstständige und Freiberufler. Da ist die Sorge, die Miete nicht mehr rechtzeitig zahlen zu können, weil die Einnahmen ausbleiben, durchaus berechtigt. Darauf hat der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) reagiert. Das Ziel lautet, individuelle Lösungen zu finden. Entscheidend ist, sich rechtzeitig zu melden, statt einfach die Mietzahlung einzustellen.

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