Corona Gesetzentwurf: keine Kündigung bei Mietschulden
Viele Bundesbürger verdienen aufgrund der Corona-Pandemie derzeit kein oder deutlich weniger Geld. Die Angst, aufgrund von Mietschulden die Wohnung zu verlieren, ist daher durchaus begründet. Denn im Normalfall gilt: Bleibt die Miete zwei Monate in Folge aus, darf der Vermieter kündigen. Darauf hat die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf reagiert. Aufgrund von Mietschulden aus der Zeit vom 1. April bis zum 30. September 2020 dürfen Vermieter vorerst keine Kündigung aussprechen.