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Viele Bundesbürger verdienen aufgrund der Corona-Pandemie derzeit kein oder deutlich weniger Geld. Die Angst, aufgrund von Mietschulden die Wohnung zu verlieren, ist daher durchaus begründet. Denn im Normalfall gilt: Bleibt die Miete zwei Monate in Folge aus, darf der Vermieter kündigen. Darauf hat die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf reagiert. Aufgrund von Mietschulden aus der Zeit vom 1. April bis zum 30. September 2020 dürfen Vermieter vorerst keine Kündigung aussprechen.

Mieter sind zur Zahlung der Miete verpflichtet

Hinweis: Unsere Beiträge im Zusammenhang mit der Corona-Krise spiegeln den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Aufgrund der rasanten Entwicklung, auch der rechtlichen Neuerungen und Hilfen, können inzwischen bereits neue Regeln gelten. Achten Sie daher bitte auf das Datum.

Neben der Miete dürfen Schulden auch bei Strom und Wasser vorerst kein Kündigungsgrund sein. Dazu erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: Niemand solle seine Wohnung verlieren, „weil er infolge der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist“. Die Vorlage zum Gesetzentwurf sieht diesbezüglich auch die Option einer Verlängerung vor. Schließlich lässt sich heute nicht vorhersagen, wie sich die Situation in einer Woche oder in einem Monat darstellt.

Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Sollte sich herausstellen, dass der Zeitraum von April bis September 2020 nicht ausreichend ist, (…) wird dem Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (…) die Möglichkeit eingeräumt, die (…) Befristungen (…) bis höchstens zum 31. Juli 2021 zu verlängern.“ Nichtsdestotrotz gilt nach wie vor, dass Mieter zur Zahlung der Miete verpflichtet sind.

Immobilienbranche ist zwiegespalten

Die Kündigungsbremse wird von der Immobilienbranche unterschiedlich bewertet. Andreas Mattner, Präsident des Branchenverbandes Zentraler Immobilienausschuss (ZIA), erklärte:

„Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind ein guter und wichtiger erster Schritt, der voraussichtlich aber nicht ausreichen wird, um die Folgen aus der Covid-Krise ausreichend abzumildern.“

Einer der Vorschläge ist ein Fonds. Ziel müsse sein, Mieter in die Lage zu versetzen, ihre Miete zeitnah zahlen zu können. Ansonsten gefährde man das System der Wohnungswirtschaft.

Die Hamburger Verbände der Wohnungseigentümer wiederum lehnen den Gesetzentwurf ab. Die Corona-Folgen würden einseitig auf die Vermieter abgewälzt. Auch der Verband VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.) wehrt sich gegen die Vorschläge – insbesondere die der Hamburger SPD, auf Mieterhöhungen zu verzichten und Mietschulden zu stunden. Damit werde der Wohnungsbau verhindert, sagt der VNW.

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