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Verfassungsklage gegen den Berliner Mietendeckel

Der Berliner Mietendeckel hat von Anfang an Staub aufgewirbelt. Da war es nur eine Frage der Zeit, bis auch die Gerichte sich mit dem Novum im Mietrecht befassen müssen. Aktuell liegen entsprechende Papiere beim Bundesverfassungsgericht. Und auch das Landesverfassungsgericht Berlin darf sich mit der Frage auseinandersetzen, ob der Mietendeckel rechtskonform ist oder der Schritt doch zu gewagt war.

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Der Mietendeckel kommt

Der Mietendeckel oder ganz offiziell das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ steht vor der Tür. Mit der Veröffentlichung im Berliner Amtsblatt Ende Februar, spätestens Anfang März, tritt das Gesetz in Kraft. Viele Mieter und Vermieter in der Bundeshauptstadt kennen die wichtigsten Eckdaten des Mietendeckels. Gleichwohl herrscht aktuell eher Unsicherheit denn Klarheit. Schließlich handelt es sich um absolutes Neuland, das darüber hinaus rechtlich auf sehr dünnen Stelzen steht.

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Mietendeckel sorgt für Investitionsstopp

Über die Frage, ob es sinnvoller ist, neuen Wohnraum zu schaffen oder für bestehende Objekte die Miete zu begrenzen, wird man in Berlin wohl noch lange Zeit streiten. Denn der geplante Mietendeckel, der ab kommendem Jahr in Kraft treten soll (wenn er denn alle Hürden nimmt), zeigt jetzt schon erste Auswirkungen. Allein die Deutsche Wohnen überdenkt aufgrund der Neuregelung im Mietrecht Investitionen in Höhe von knapp einer Milliarde Euro.

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Mietobergrenzen sorgen für Kritik

Der für Berlin geplante Mietendeckel birgt reichlich Zündstoff. Das beweist die Debatte, die durch den Vorstoß von Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) ausgelöst wurde. Sie will die Mieten in der Bundeshauptstadt bei maximal acht Euro pro Quadratmeter einfrieren – und das unabhängig von der Lage. Angesichts dieser Pläne müssen selbst die Koalitionspartner in Berlin schwer schlucken. Sie lehnen den Gedanken nicht grundsätzlich ab, äußern sich aber auch nicht positiv.

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Der Berliner Mietendeckel

Das Mietrecht wird um einen Begriff reicher: den Mietendeckel. Die Berliner Landesregierung hat sich für diese Lösung entschieden. Damit sind Mieterhöhungen für die kommenden fünf Jahre weitgehend ausgeschlossen. Berücksichtigt man alle Ausnahmen, sind in der Bundeshauptstadt rund 1,5 Millionen Wohnungen von der Neuregelung betroffen. Was an sich gut klingt, hat allerdings auch einen Haken: Der Wohnungsmangel wird durch die Verschärfung des Mietrechts nicht behoben.

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