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Das Mietrecht wird um einen Begriff reicher: den Mietendeckel. Die Berliner Landesregierung hat sich für diese Lösung entschieden. Damit sind Mieterhöhungen für die kommenden fünf Jahre weitgehend ausgeschlossen. Berücksichtigt man alle Ausnahmen, sind in der Bundeshauptstadt rund 1,5 Millionen Wohnungen von der Neuregelung betroffen. Was an sich gut klingt, hat allerdings auch einen Haken: Der Wohnungsmangel wird durch die Verschärfung des Mietrechts nicht behoben.

Fünf Jahre keine Mieterhöhung

Nachdem die Mietpreisbremse sich offenkundig als ungeeignet erwiesen hat, greift man in Berlin zum Mietendeckel. Er gilt für alle nicht preisgebundenen und sozial geförderten Wohnungen in Mehrparteienhäusern – und das für einen Zeitraum von fünf Jahren. Das Gesetz, das voraussichtlich im Januar 2020 in Kraft treten wird, soll rückwirkend ab dem 18. Juni dieses Jahres greifen.

Für Vermieter heißt das: Sie dürfen bei Neuvermietungen nur den bisherigen Mietzins verlangen und müssen sich darüber hinaus an festgelegte Mietobergrenzen halten. Neubauwohnungen bleiben außen vor. Ausnahmen gelten zum Beispiel, wenn notwendige oder aber energetische Sanierungen erforderlich sind. Für Modernisierungen ist eine Bagatellgrenze im Gespräch. Übersteigen die Kosten einen gewissen Betrag, müssen die Arbeiten vorher genehmigt werden. Hält man sich nicht an die neuen Spielregeln, drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro.

Landesrechtliche Vorschriften zur Miete

Der Berliner Senat hat sich seit März mit dem Mietendeckel befasst und dazu auch Sachverständige befragt. Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) erklärte jetzt: „Ich gehe davon aus, dass wir auf der sicheren Seite sind.“ Das Wohnungsrecht sei 2006 auf die Länder übertragen worden. Daher könne man in Berlin einen Mietendeckel einführen.

Bei der Wohnungswirtschaft regt sich bereits seit den ersten Überlegungen zum neuen Mietrecht Kritik. Man spricht unter anderem von „unverantwortlichem Handeln“. Zudem sei nicht einmal klar, wie der Mietendeckel umgesetzt werden soll. Besonders fatal: Der Verband „Haus und Grund“ hatte seine Mitglieder aufgerufen, vorab die Mieten nach oben zu schrauben. Ob die höheren Mieten rechtens sind, darüber wird gestritten. Die rot-rot-grüne Landesregierung erklärte, die Erhöhungen seien nur wirksam, wenn der Mieter zustimme. Ohne Zustimmung gelte der 18. Juni als Stichtag für den Mietendeckel.

Wohnungsproblem wird nicht gelöst

Doch es gibt noch weit mehr Kritik. Der Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Berlin-Brandenburg, Christian Amsinck, sagte: „Der beschlossene Mietendeckel löst das zentrale Problem des Berliner Wohnungsmarktes, nämlich den Mangel an Wohnraum, nicht.“ Auch die Vorstandsvorsitzende des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, Maren Kern, sieht gravierende Mängel. Greife der Deckel, wären weder altersgerechte Umbauten noch Kohlendioxid-Einsparungen möglich. Schlimmstenfalls drohe ein Investitionsstopp – auch mit Blick auf energetische Sanierungen.

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