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Mietrecht: Gewöhnliche Gebrauchsspuren bedingen keinen Schadenersatz

14 Jahre hinterlassen mitunter Spuren. Das gilt auch für Wohnraum. Die Frage ist, ob es sich um gewöhnliche Gebrauchsspuren handelt oder ob die Schäden auf einem nicht vertragsgemäßen Gebrauch basieren. Darüber musste jüngst das Landgericht Wiesbaden entscheiden. Ein Vermieter hatte den Zustand von Teppich und Laminat moniert und Schadensersatz gefordert. Damit ist er allerdings gescheitert (Amtsgericht Wiesbaden, Aktenzeichen 93 C 2206/18 vom 6. Dezember 2018. Landgericht Wiesbaden, Aktenzeichen 3 S 31/19 vom 28. Mai 2019).

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Richter verbieten Duschen im Stehen

Kann man falsch duschen? Ja, man kann – sowohl im Sinne der Körperhygiene als auch mit Blick auf das Mietrecht. Denn die wohlig warme Brause beschädigt mitunter die Bausubstanz, fördert die Schimmelbildung und sorgt dann für Streit zwischen Mieter und Vermieter. Diese Erfahrung musste nun ein Ehepaar machen. Das Landgericht Köln bestätigte, dass die beiden über Jahre hinweg „vertragswidrig“ geduscht hatten und den Schaden auf eigene Kosten beseitigen müssen (Aktenzeichen 1 S 32/15).

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