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Urteil: Außerordentliche Kündigung befristeter Mietverträge

Ist ein Mietvertrag befristet, steht von Anfang an fest, wann das Mietverhältnis endet oder gegebenenfalls verlängert wird. Die außerordentliche Kündigung eines befristeten Mietvertrages bedarf daher bestimmter Voraussetzungen. Werden diese nicht erfüllt, hat der Mieter unter Umständen Anrecht auf Schadenersatz. So die – noch nicht rechtskräftige – Entscheidung des Landgerichts Coburg (Aktenzeichen: 15 O 639/18).

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Corona-Krise: bislang kaum Mietausfälle und Stundungen

Schon sehr früh wurde darüber nachgedacht und mit dem Kündigungsschutz auch eine Lösung gefunden, wie man Verbrauchern helfen kann, die aufgrund der Corona-Krise ihre Miete nicht mehr bezahlen können. Dieser Schutzschirm steht, wurde bislang aber kaum in Anspruch genommen. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Fachmagazins „Immobilien vermieten und verwalten“ (IVV) zum Status der Mietausfälle bis Ostern. Ansprechpartner waren mehrere Wohnungsunternehmen im Bundesgebiet.

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Corona-Pandemie: Das müssen Mieter wissen

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden auch mietrechtlich einige Änderungen vorgenommen (wir berichteten). Diese Sonderregeln sind im „Gesetz zur Abmilderung von Covid-19-Folgen“ verankert, das zum 1. April 2020 in Kraft getreten ist. Für Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter ist dabei vor allem die sogenannte Mieterschutzregelung von Belang. Sie sorgt für einen besseren Kündigungsschutz bei Zahlungsverzug aufgrund von Corona. Gibt es einen anderen Kündigungsgrund, etwa Eigenbedarf oder Pflichtverletzungen, greift das neue Gesetz nicht!

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Corona Gesetzentwurf: keine Kündigung bei Mietschulden

Viele Bundesbürger verdienen aufgrund der Corona-Pandemie derzeit kein oder deutlich weniger Geld. Die Angst, aufgrund von Mietschulden die Wohnung zu verlieren, ist daher durchaus begründet. Denn im Normalfall gilt: Bleibt die Miete zwei Monate in Folge aus, darf der Vermieter kündigen. Darauf hat die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf reagiert. Aufgrund von Mietschulden aus der Zeit vom 1. April bis zum 30. September 2020 dürfen Vermieter vorerst keine Kündigung aussprechen.

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Urteile zur Tierhaltung im Mietrecht

Hund, Katze, Maus: Tiere in der Wohnung zu halten, stellt in der Regel kein Problem dar. Immer vorausgesetzt, die zwei-, vier- oder mehrbeinigen Mitbewohner werden artgerecht gehalten und sind laut Mietvertrag und Hausordnung gestattet. Gerade bei exotischen Tieren ist es allerdings ratsam, vorher mit dem Vermieter zu sprechen. Das gilt im Übrigen auch für Bienen. Ganze Völker in einer Mietwohnung bzw. auf dem Balkon zu halten, setzt eine Erlaubnis voraus – sagt das Amtsgericht Hamburg-Harburg.

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Verbraucherschutz bei Verträgen zu Handy, Strom und Co.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte es bereits im vorigen Jahr angekündigt: Verträge mit einer Laufzeit von zwei Jahren und einer automatischen Verlängerung um weitere zwölf Monate sollen bald der Vergangenheit angehören. Sie spricht sich für faire Konditionen, bessere Wahlfreiheit und damit auch für mehr Wettbewerb aus, indem Verbraucher künftig schon nach einem Jahr kündigen können. Und selbst, wenn man den Termin verpasst, soll der Vertrag nur noch maximal um drei Monate verlängert werden.

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Kündigung: Eigenbedarf muss klar definiert werden

Meldet ein Vermieter Eigenbedarf an und kündigt seinem Mieter, landet der Fall häufig vor Gericht. Zwar sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Paragraf 573 die Kündigung wegen Eigenbedarf vor. Dazu muss allerdings eine Vielzahl von Bedingungen erfüllt werden. Das betrifft unter anderem die Begründung des Eigenbedarfs. Das beweist ein Fall, der vor dem Amtsgericht Leonberg verhandelt wurde (Urteil vom 16. Mai 2019, Aktenzeichen 8 C 34/19).

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Fristlose Kündigung bei Schimmel im Kinderzimmer

Die Gesundheit geht vor. Das gilt mit Blick auf ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bielefeld (Aktenzeichen 415 C 56/18) auch im Mietrecht. Demnach berechtigt Schimmel im Kinderzimmer Mieter zu einer fristlosen Kündigung, um die Gesundheit des Nachwuchses nicht zu gefährden. Maßgeblich ist dabei, wie bei fast allen Streitigkeiten im Mietrecht, stets der Einzelfall.

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Bundesgerichtshof: Urteil zur Eigenbedarfskündigung

Alter, Krankheit oder Wohndauer schützen nicht davor, aufgrund einer Eigenbedarfskündigung aus der Wohnung zu müssen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) und wies Gerichte an, bei Härtefällen künftig gründlich zu prüfen, statt pauschal zu urteilen. Verhandelt wurde unter anderem der Fall einer 80-jährigen demenzkranken Frau, die seit 1974 in einer Berliner Wohnung lebt (Aktenzeichen: VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17).

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