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Mietrecht: Beleidigungen führen zur fristlosen Kündigung

Streit unter Mietern oder zwischen Mieter und Vermieter kommt vor. Im Idealfall spricht man sich aus, und die Sache ist erledigt. Damit bleibt der Hausfrieden gewahrt, was gerade in Zeiten von Corona und Kontaktsperre ganz klar von Vorteil ist. Schlimmstenfalls artet der Streit aus. Was dabei absolut tabu sein sollte: Gewalt und Beleidigungen. Denn: Den Vermieter oder andere Mieter als „Schwein“, „Sau“ oder „Arsch“ zu bezeichnen, führt in der Regel direkt zur fristlosen Kündigung.

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Urteile zur Tierhaltung im Mietrecht

Hund, Katze, Maus: Tiere in der Wohnung zu halten, stellt in der Regel kein Problem dar. Immer vorausgesetzt, die zwei-, vier- oder mehrbeinigen Mitbewohner werden artgerecht gehalten und sind laut Mietvertrag und Hausordnung gestattet. Gerade bei exotischen Tieren ist es allerdings ratsam, vorher mit dem Vermieter zu sprechen. Das gilt im Übrigen auch für Bienen. Ganze Völker in einer Mietwohnung bzw. auf dem Balkon zu halten, setzt eine Erlaubnis voraus – sagt das Amtsgericht Hamburg-Harburg.

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Urteil im Raucherprozess: Mieter gewinnt Rechtsstreit

Die Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf wird viele Raucher aufatmen lassen. Die Richter wiesen die Klage der Vermieterin gegen ihren Mieter Friedhelm Adolfs ab. Geklagt wurde, weil der 78-jährige in seiner Wohnung täglich 20 bis 30 Zigaretten raucht. Das führt laut Aussage der Klägerin zu einer erheblichen Geruchsbelästigung im Hausflur. Das Gericht schätzte die Lage anders ein und entschied zugunsten des Mannes, der sich nach dem Urteil erst einmal eine Zigarre gönnte (Aktenzeichen: 23 S 18/15).

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Raucher-Urteil verschoben: BGH gibt den Fall zurück ans Landgericht

Das wegweisende Mietrecht-Urteil, auf das viele gewartet hatten, blieb aus. Der Bundesgerichtshof, der sich heute mit der Frage befassen musste, ob es rechtens ist, einem Raucher aufgrund der Geruchsbelästigung die Wohnung zu kündigen, verwies den Fall zurück an das Landgericht. Friedhelm Adolfs, der inzwischen Deutschlands berühmtester Tabakkonsument sein dürfte, kann damit vorerst in seiner Düsseldorfer Wohnung bleiben.

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