Mietrecht: Beleidigungen führen zur fristlosen Kündigung
Streit unter Mietern oder zwischen Mieter und Vermieter kommt vor. Im Idealfall spricht man sich aus, und die Sache ist erledigt. Damit bleibt der Hausfrieden gewahrt, was gerade in Zeiten von Corona und Kontaktsperre ganz klar von Vorteil ist. Schlimmstenfalls artet der Streit aus. Was dabei absolut tabu sein sollte: Gewalt und Beleidigungen. Denn: Den Vermieter oder andere Mieter als „Schwein“, „Sau“ oder „Arsch“ zu bezeichnen, führt in der Regel direkt zur fristlosen Kündigung.