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Die Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf wird viele Raucher aufatmen lassen. Die Richter wiesen die Klage der Vermieterin gegen ihren Mieter Friedhelm Adolfs ab. Geklagt wurde, weil der 78-jährige in seiner Wohnung täglich 20 bis 30 Zigaretten raucht. Das führt laut Aussage der Klägerin zu einer erheblichen Geruchsbelästigung im Hausflur. Das Gericht schätzte die Lage anders ein und entschied zugunsten des Mannes, der sich nach dem Urteil erst einmal eine Zigarre gönnte (Aktenzeichen: 23 S 18/15).

Vier Jahre Rechtsstreit um Zigarettenrauch

Der Fall war von Anfang an durch die Medien gegangen. Denn das Verfahren gilt als Präzedenzfall, wenn Raucher und Nichtraucher in einem Haus und damit unter einem Dach wohnen. Gewonnen haben die Raucher – vorerst. Sie dürfen in den eigenen vier Wänden weiterhin ihrem Laster frönen. Aber: Sie dürfen die körperliche Unversehrtheit ihrer Mitbewohner nicht beeinträchtigen.

Diesen Vorwurf hatte die Vermieterin erhoben und wollte den 78-jährigen sang- und klanglos aus der Wohnung werfen. Amtsgericht und Landgericht stellten sich seinerzeit auf die Seite der Klägerin. Dann hob der Bundesgerichtshof im Februar 2015 beide Urteile auf und bemängelte dabei vor allem die Beweisaufnahme.

13 Zeugen mit unterschiedlichen Aussagen

Beim zweiten Anlauf vor der 23. Berufungszivilkammer des Landgerichts wurden jetzt 13 Zeugen angehört. Sie schätzten die Belästigung durch den Zigarettenrauch naturgemäß sehr unterschiedlich ein. Letztlich entschieden die Richter zugunsten von Friedhelm Adolfs. Es sei kein Verstoß des Rauchers gegen das Gebot der Rücksichtnahme und auch kein vertragswidriges Verhalten festzustellen. Außerdem lasse sich nicht ausschließen, dass der Geruch zumindest teilweise von den Rauchern im Hauseingang verursacht werde.

Letzte Option: Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof

Ob die Geschichte um den Zigarettenrauch damit zu Ende ist, bleibt abzuwarten. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die letzte Option der Klägerin ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. Dafür hat sie jetzt einen Monat Zeit. Friedhelm Adolfs ist seinerseits „unglaublich erleichtert“, denn der vier Jahre währende Rechtsstreit und die Unsicherheit, ob er in der Wohnung bleiben darf, seien ihm „schwer an die Nieren gegangen“.

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