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Mietrecht: Beleidigungen führen zur fristlosen Kündigung

Streit unter Mietern oder zwischen Mieter und Vermieter kommt vor. Im Idealfall spricht man sich aus, und die Sache ist erledigt. Damit bleibt der Hausfrieden gewahrt, was gerade in Zeiten von Corona und Kontaktsperre ganz klar von Vorteil ist. Schlimmstenfalls artet der Streit aus. Was dabei absolut tabu sein sollte: Gewalt und Beleidigungen. Denn: Den Vermieter oder andere Mieter als „Schwein“, „Sau“ oder „Arsch“ zu bezeichnen, führt in der Regel direkt zur fristlosen Kündigung.

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Fristlose Kündigung bei Schimmel im Kinderzimmer

Die Gesundheit geht vor. Das gilt mit Blick auf ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bielefeld (Aktenzeichen 415 C 56/18) auch im Mietrecht. Demnach berechtigt Schimmel im Kinderzimmer Mieter zu einer fristlosen Kündigung, um die Gesundheit des Nachwuchses nicht zu gefährden. Maßgeblich ist dabei, wie bei fast allen Streitigkeiten im Mietrecht, stets der Einzelfall.

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Raucher-Urteil verschoben: BGH gibt den Fall zurück ans Landgericht

Das wegweisende Mietrecht-Urteil, auf das viele gewartet hatten, blieb aus. Der Bundesgerichtshof, der sich heute mit der Frage befassen musste, ob es rechtens ist, einem Raucher aufgrund der Geruchsbelästigung die Wohnung zu kündigen, verwies den Fall zurück an das Landgericht. Friedhelm Adolfs, der inzwischen Deutschlands berühmtester Tabakkonsument sein dürfte, kann damit vorerst in seiner Düsseldorfer Wohnung bleiben.

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