Beiträge

Verfassungsklage gegen den Berliner Mietendeckel

Der Berliner Mietendeckel hat von Anfang an Staub aufgewirbelt. Da war es nur eine Frage der Zeit, bis auch die Gerichte sich mit dem Novum im Mietrecht befassen müssen. Aktuell liegen entsprechende Papiere beim Bundesverfassungsgericht. Und auch das Landesverfassungsgericht Berlin darf sich mit der Frage auseinandersetzen, ob der Mietendeckel rechtskonform ist oder der Schritt doch zu gewagt war.

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Mieterhöhung nach Modernisierung – Erste Musterfeststellungsklage

145 Mieter aus München dürfen sich freuen: Sie sind als Gewinner aus der ersten Musterfeststellungsklage im Mietrecht hervorgegangen. Ob der unterlegene Vermieter, die Max-Emanuel-Immobilien GmbH, gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München Revision einlegt, steht noch nicht fest. In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen MK 1/19 ging es um eine angekündigte Modernisierung mit drastischen Mieterhöhungen.

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Mietrecht: Konzept für leistbare Mieten

Die Mieten einfach nur zu deckeln und das auch nur für fünf Jahre, wie von Rot-Rot-Grün in der Bundeshauptstadt geplant, reicht dem Berliner Mieterverein (BMV) nicht aus. Gefordert wird stattdessen eine langfristige Lösung, die öffentlich-rechtlich geregelt ist. Dazu haben die Mieterschützer ein eigenes Konzept vorgelegt, basierend auf den Mieten von 2011 und einer Tabelle ohne Diskussionsgefahr.

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Der Berliner Mietendeckel

Das Mietrecht wird um einen Begriff reicher: den Mietendeckel. Die Berliner Landesregierung hat sich für diese Lösung entschieden. Damit sind Mieterhöhungen für die kommenden fünf Jahre weitgehend ausgeschlossen. Berücksichtigt man alle Ausnahmen, sind in der Bundeshauptstadt rund 1,5 Millionen Wohnungen von der Neuregelung betroffen. Was an sich gut klingt, hat allerdings auch einen Haken: Der Wohnungsmangel wird durch die Verschärfung des Mietrechts nicht behoben.

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Wann kann der Vermieter die Miete erhöhen?

Die Miete als Schraube ohne Ende. Für einige Immobilienbesitzer eine Traumvorstellung. Für Mieter indes der Albtraum schlechthin. Damit es nicht soweit kommt, hat der Gesetzgeber einige Bedingungen geschaffen, um die Mieterhöhung klar zu regulieren. Ziel: Mieter nicht über Gebühr zu belasten und Vermietern die Chance zu geben, einen vernünftigen Mietzins zu erzielen. Bleibt die Frage, wann der Vermieter die Miete anpassen darf.

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Mietrecht Änderungen 2016

Der Jahreswechsel steht an und damit auch einige Neuerungen im Mietrecht. Manche Änderungen wurden bereits angestoßen und sollen im Jahr 2016 umgesetzt werden. Andere Themen befinden sich noch in der Planung und werden erst im kommenden Jahr spruchreif. Davon profitieren sollen vor allem Mieter. Ihre Rechte zu stärken, ist eines der Anliegen, das sich Bundesjustizminister Heiko Maas für 2016 auf die Fahnen geschrieben hat. Hier eine Übersicht zu den wichtigsten Aspekten, die sich nächstes Jahr im Mietrecht ändern.

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