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145 Mieter aus München dürfen sich freuen: Sie sind als Gewinner aus der ersten Musterfeststellungsklage im Mietrecht hervorgegangen. Ob der unterlegene Vermieter, die Max-Emanuel-Immobilien GmbH, gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München Revision einlegt, steht noch nicht fest. In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen MK 1/19 ging es um eine angekündigte Modernisierung mit drastischen Mieterhöhungen.

Modernisierung in die Zukunft gelegt

Der Vermieter hatte den insgesamt 200 Parteien, von denen sich 145 an dem Verfahren beteiligten, im Dezember 2018 schriftlich eine Modernisierung angekündigt. Die Pläne sahen vor, die Außenfassade zu dämmen. Zudem sollte es neue Fenster und Balkone geben. Unter dem Strich hätte das, so das Schreiben des Vermieters, zu Mieterhöhungen zwischen fünf und 13 Euro je Quadratmeter geführt. Aktuell zahlen die Mieter zwischen sieben und 13 Euro je Quadratmeter. Kurzum: Die Miete wäre rapide gestiegen.

Das ist jetzt nicht mehr möglich. Denn auf die Arbeiten wurde zwar im Dezember 2018 hingewiesen. Sie sollten aber erst in zwei Jahren erfolgen. Der Grund für die frühzeitige Information: das Mietrecht. Denn seit 2019 darf die Miete bei Modernisierungen nur noch um maximal drei Euro je Quadratmeter steigen. Von daher kann man die Terminierung der Modernisierungsankündigung durchaus als Schachzug betrachten, um noch vom 2018 geltenden Recht zu profitieren.

Maximal drei Euro Mieterhöhung

Mit dieser Taktik ist das Unternehmen gescheitert. Das Oberlandesgericht sah das Zeitfenster bis zur tatsächlichen Umsetzung der angekündigten Arbeiten als zu lang an und damit keine Grundlage für eine Anwendung des alten Rechts und den darin enthaltenen Regulierungen zur entsprechenden Mieterhöhung nach der Modernisierung. Der Münchener Mieterverein ist mit dem Urteil rundum zufrieden. „Jetzt sind die Mieterhöhungen auf maximal drei Euro gedeckelt“, so der Geschäftsführer.

Sollte die Immobilien GmbH Revision einlegen, ist der Bundesgerichtshof am Zug. Ob das der Fall sein wird, richtet sich nach der Urteilsbegründung, die noch aussteht. Möglich ist eine solche Musterfeststellungsklage übrigens erst seit Ende 2018. Zu trauriger Berühmtheit gelangte sie vor allem dank des Dieselskandals und VW.

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