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Der Jahreswechsel steht an und damit auch einige Neuerungen im Mietrecht. Manche Änderungen wurden bereits angestoßen und sollen im Jahr 2016 umgesetzt werden. Andere Themen befinden sich noch in der Planung und werden erst im kommenden Jahr spruchreif. Davon profitieren sollen vor allem Mieter. Ihre Rechte zu stärken, ist eines der Anliegen, das sich Bundesjustizminister Heiko Maas für 2016 auf die Fahnen geschrieben hat. Hier eine Übersicht zu den wichtigsten Aspekten, die sich nächstes Jahr im Mietrecht ändern.

Mietpreisbremse in mehr Bundesländern

Zu den besonders spannenden und kontrovers diskutierten Themen 2015 zählte zweifelsohne die Mietpreisbremse. Sie ist seit dem 1. Juni 2015 in Kraft. Ob sie eingeführt wird oder nicht, entscheiden die Bundesländer. Aktuell sind neun mit von der Partie. Weitere planen, überhöhte Mieten bei Neuverträgen zu unterbinden. Die Bremse zieht die Grenze bei zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Gespräche dazu führen derzeit Thüringen und Brandenburg. Geplant ist die Mietpreisbremse darüber hinaus in Niedersachsen. Noch nicht geäußert haben sich das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.

Mehr Rechte für Mieter

Zu den Änderungen, die für 2016 geplant, aber noch längst nicht in trockenen Tüchern sind, gehören die von Heiko Maas vorgesehenen Maßnahmen für mehr Mieterschutz. Das betrifft zum einen Mieterhöhungen nach einer Modernisierung. Dürfen bislang elf Prozent der Kosten auf die neue Miete umgelegt werden, soll der Wert künftig bei acht Prozent liegen. Zudem soll eine Kappungsgrenze dafür sorgen, dass die Mieten tragbar bleiben. Heißt in dem Fall: Binnen acht Jahren darf die Miete maximal um acht Prozent bzw. vier Euro je Quadratmeter steigen.

Auf der Agenda steht darüber hinaus, dass Mietanpassungen ausschließlich auf Basis der tatsächlichen Quadratmeterzahl erfolgen dürfen – die sich oft von dem im Mietvertrag genannten Wert unterscheidet. Auch die Kündigung bei Zahlungsverzug soll auf eine neue gesetzliche Grundlage gehoben werden.

Energie – Neubauten unterliegen höheren Anforderungen

Bauherren, die ihren Bauantrag nach dem 1. Januar 2016 einreichen bzw. Bauanzeige erstatten, müssen bei der Planung deutlich höhere energetische Anforderungen berücksichtigen. Dafür sorgt die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung. So muss der Primärenergiebedarf 25 Prozent unter den aktuell geltenden Standards für ein vergleichbares Objekt liegen. Auch bei der Dämmung heißt es künftig: nicht kleckern, sondern klotzen. Sie muss 20 Prozent besser sein. Kurzum: Die Energieeffizienz wird beim Hausbau immer wichtiger. Das betrifft sowohl die Dämmung als auch die Technik für Heizung, Lüftung und Warmwasser.

Rauchmelder: mehr Sicherheit

In Neubauten müssen sie per Gesetz bereits eingebaut werden – zumindest in fast allen Bundesländern: Rauchmelder. Nun folgen nach und nach die Bestandsimmobilien. Auch sie müssen mit Rauchmeldern versehen werden, alleine schon der Sicherheit wegen. Zum 1. Januar 2016 gilt das in Niedersachsen, in Sachsen Anhalt und in Bremen. Bis Ende 2016 greift die Rauchmelderpflicht auch im Saarland. Hier gilt: Lieber eher als später eine solide Lösung finden. Berlin, Brandenburg und Sachsen arbeiten noch an der entsprechenden Grundlage.

Wohngeld 2016 – Anpassung nach oben

Freuen dürfen sich Geringverdiener, die auf Wohngeld angewiesen sind. Der Zuschuss wird nach oben korrigiert – maßgeblich sind die Entwicklung von Einkommen, Miete und Nebenkosten. Im Schnitt steigt das Wohngeld 2016 dadurch um 39 Prozent. Ein Beispiel: Für einen Haushalt mit zwei Personen werden künftig durchschnittlich 186 Euro pro Monat gezahlt (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind). Vorher waren es 115 Euro. Zu beachten: Da das Wohngeld steigt, kommen viele Haushalte, die bislang Hartz IV beziehen, weil das Einkommen oder die Rente sehr niedrig ist, über die Bedarfsgrenze. Dadurch entfallen die Hartz-IV-Leistungen und wird nur noch das Wohngeld gezahlt.

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