Diese Seite teilen, versenden oder drucken: Share on Facebook0Tweet about this on TwitterShare on Google+0Email this to someonePrint this page

Die im Jahr 2015 eingeführte Mietpreisbremse galt unter Experten von Anfang an als zahnloser Tiger. Dass diese Einschätzung richtig war, beweist die Entscheidung der Bundesregierung, neue, schärfere Regeln aufzustellen. Das bisherige Gesetz hat es schlichtweg nicht geschafft, die erhoffte Entlastung am Wohnungsmarkt durchzusetzen. Ob man mit der Neufassung der Mietpreisbremse dem Ziel bezahlbarer Mieten näherkommt, bleibt abzuwarten. Einige Politiker bezweifeln schon jetzt, dass die Reform den gewünschten Erfolg haben wird.

Auskunftspflicht für Vermieter

Der Gedanke, den um sich greifenden Mietwucher in Großstädten und Ballungszentren einzudämmen, ist heute wichtiger denn je. Mit der Mietpreisbremse hatte man diesbezüglich keinen oder nur bedingt Erfolg. Deshalb wurde schon seit längerer Zeit über eine Reform des Regelwerks nachgedacht, die jetzt seitens der Bundesregierung grünes Licht erhielt.

Bislang lag der Fokus vor allem darauf, dass der Mietpreis bei Neu- und Wiedervermietungen zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht übersteigen darf. Daran hat sich nichts geändert. Diese Kernforderung bleibt bestehen. Verschärft wird das Gesetz dadurch, dass man die Ausnahmen erschwert und gleichzeitig die Informationsrechte der Mieter stärkt.

Solche Ausnahmen von der Mietpreisbremse greifen zum Beispiel bei Neubauten oder wenn der Vormieter bereits mehr bezahlt hat als ortsüblich ist. Jetzt müssen Vermieter vor Vertragsabschluss darlegen, warum es sich um eine Ausnahme von der Mietpreisbremse handelt. Diese erweiterte Auskunftspflicht wird vom Deutschen Mieterbund zwar begrüßt. Das Hauptproblem der Mietpreisbremse bleibe jedoch bestehen: Sie gilt nicht flächendeckend.

Ein Deckel für die Modernisierungsumlage

Eine Änderung gibt es auch bei der Modernisierungsumlage. Statt zehn Prozent dürfen künftig nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden. Zudem ist eine Kappungsgrenze vorgesehen. Sie soll bundesweit eingeführt werden und sieht vor, dass die Miete je Quadratmeter um nicht mehr als drei Euro steigen darf, nachdem das Objekt modernisiert wurde.

Richtig teuer wird es für Immobilienbesitzer, die ihre Mieter „herausmodernisieren“ wollen. Oder anders ausgedrückt: Hauseigentümer, die ihre alten Mieterinnen und Mieter mit einer Modernisierung loswerden wollen, werden zur Kasse gebeten. Es droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro, sollten die Maßnahmen zu einer erheblichen oder nicht notwendigen Belastung führen. Außerdem haben die betroffenen Mieter Anspruch auf Schadenersatz.

Justizministerin Katarina Barley (SPD) erklärte: Mit dem neuen Gesetz „stärken wir die Rechte von Mietern, schützen sie vor Verdrängung und begrenzen die finanziellen Folgen von Modernisierungen“. Sie betonte, dass Wohnraum in Innenstädten für Normalverdiener weiterhin bezahlbar sein müsse und erinnerte daran, dass Eigentum laut Grundgesetz verpflichte. Daran müssen sich, so Barley, auch Finanzinvestoren und Spekulanten halten.

Wir freuen uns auf Ihr Feedback zur „Verschärfung der Mietpreisbremse“ – hinterlassen Sie uns doch etwas weiter unten einen konstruktiven Kommentar!

Fanden Sie diesen Artikel informativ? Bitte bewerten Sie!

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne - (2 Stimme(n) - Durchschnitt: 5,00 von 5)
Loading...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.