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Die Corona-Pandemie ist trotz aller Lockerungen noch längst nicht überstanden. Und nach wie vor bestimmt Kurzarbeit das Leben vieler Verbraucher. Einige haben auch ihren Job verloren und sind dadurch finanziell deutlich schlechter gestellt als vorher. Diese Auswirkungen von COVID-19 sollen durch Sonderregelungen im Mietrecht aufgefangen werden, wonach ein Aufschub der Warmmiete bis Ende Juni möglich ist (wir berichteten). Das heißt: Der Vermieter erhält auch keine Nebenkosten. Das kann fatale Folgen haben.

Nebenkostenaufschub wegen COVID-19

Was dabei oft übersehen wird: Es geht bei den Entscheidungen zum Mietrecht, die angesichts der Corona-Krise getroffen wurden, nicht nur um die reine Netto- oder Kaltmiete.

Berücksichtigt werden hierbei auch die Nebenkosten, um Mieter zu entlasten. Für Vermieter kann sich daraus eine enorme finanzielle Belastung entwickeln.

Denn die Kosten für die Immobilie laufen weiter, auch wenn ein Mieter derzeit nicht in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Um den Anspruch auf Zahlung der Betriebskosten zu wahren, raten Experten, die Nebenkostenabrechnung wie gehabt weiterzuführen und entsprechend der geltenden Vorschriften alle Kosten, die umgelegt werden dürfen, aufzulisten. Oder anders ausgedrückt: Hinsichtlich der Abrechnung der Betriebskosten ändert sich durch das Corona-Virus nichts. Und generell gilt: Die Miet- und Nebenkostenzahlungen sind ohnehin nur gestundet, müssen also nachgeholt werden.

Probleme gemeinsam lösen

Das Problem für Vermieter: Obwohl sie kein oder weniger Geld erhalten, müssen Sie den Gasanbieter und andere Dienstleister bezahlen. Die Versorgungsunternehmen sind mit Blick auf die aktuelle Situation zwar deutlich vorsichtiger mit der Sperre von Strom- oder Gasanschlüssen. Nichtsdestotrotz muss man mit einer Mahnung und somit auch mit Mahnkosten rechnen.

Wichtig ist daher, dass beide Seiten – Mieter und Vermieter – offen miteinander sprechen.

Mieter sollten sich umgehend bei ihrem Vermieter melden, wenn Sie durch die Corona-Krise in einen finanziellen Engpass geraten und dies auch nachweisen können. Auf der anderen Seite wird auch Vermietern empfohlen, verständlich zum Ausdruck zu bringen, dass fehlende Mieteinnahmen sie in die Enge treiben.

Als ideal gilt daher ein Zwischenweg, bei dem die Mieter zumindest einen Teil der Warmmiete bezahlen. Damit ist allen Beteiligten geholfen.

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