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Das Mietrecht ist eine komplexe Materie, die ständig in Bewegung ist. Dafür sorgen neben Reformen vor allem auch Gerichtsurteile, die sämtliche Bereiche des Mietrechts betreffen, angefangen bei Reparaturen und Modernisierungsarbeiten bis hin zur Höhe der Miete und den Rechten von Vermietern. Diese Änderungen oder vielmehr Neuerungen sollen für klare Bahnen sorgen, führen allerdings auch dazu, dass alte Regelungen aus bestehenden Mietverträgen angefochten werden. Probleme ergeben sich daraus in allen Belangen des Mietrechts. Die wichtigsten Bereiche sind zweifelsohne der Mietvertrag, die Miete, die Betriebs- und Nebenkosten, Vorschriften zu Klein- und Schönheitsreparaturen, Modernisierungen und nicht zuletzt auch die Kündigung.

 

Die Basis: der Mietvertrag

Ausgangspunkt ist immer der Mietvertrag. Er bildet die Basis für das Mietverhältnis, unabhängig davon, ob er schriftlich oder mündlich abgeschlossen wurde. Wichtig ist nur, dass sämtliche Rechte und Pflichten beider Seiten ordnungsgemäß geregelt werden. Sonst droht später Ärger. Das gilt insbesondere für die Höhe der Miete. Sie kann frei vereinbart werden, ebenso als Index- oder Staffelmiete. Solange es keine unangenehmen Überraschungen gibt, sollten Mieter und Vermieter diesbezüglich keine Probleme bekommen. Nur schwer einschätzen lassen sich indes die Betriebskosten und Nebenkosten, zumal Energie in den vergangenen Jahren immer teurer geworden ist.

Ein Problemfall: Reparaturen

Deutlich problembelasteter sind im Mietrecht die Bereiche Reparaturen und Modernisierung. Fast jeder dritte Streit geht auf Schönheits- und Kleinreparaturen zurück. Mal sind es die Kosten, die das Fass zum Überlaufen bringen, mal die Vorschriften des Vermieters. Wertet man die Mietrechtsurteile zu diesen Aspekten aus, halten sich die Richtersprüche zugunsten von Mietern und Vermietern weitgehend die Waage. Einfacher wäre es, wenn beide Parteien sich gütlich einigen und damit kompromissbereit zeigen würden. Denn die gesetzlichen Regelungen lassen dafür durchaus Raum.

Der Schlussstrich: die Kündigung

Das Ende des Mietverhältnisses wird schließlich durch die Kündigung besiegelt. Mieter haben es in dieser Hinsicht deutlich leichter, ob sie nun eine größere Wohnung suchen, in eine andere Stadt ziehen oder einfach keine Lust mehr auf den Vermieter haben. Doch auch als Besitzer von Mietwohnungen kann man einen Schlussstrich ziehen und zum Beispiel sein Sonderkündigungsrecht geltend machen – immer abhängig von den Umständen.

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