Diese Seite teilen, versenden oder drucken: Share on Facebook0Tweet about this on TwitterShare on Google+0Email this to someonePrint this page

Wenn ein Mietverhältnis gekündigt werden soll, müssen Mieter und Vermieter sich an Fristen halten. Das gilt für die ordentliche Kündigung ebenso wie für außerordentliche Kündigungen bzw. die Sonderkündigung.

Hier eine Übersicht, sortiert nach Mieter und Vermieter, welche Kündigungsfristen unter welchen Umständen gelten. Hierbei ist zu beachten, dass es sich um die vom Gesetzgeber festgelegten Fristen handelt. Sollten Mieter und Vermieter andere Regelungen getroffen haben, etwa einen längeren Kündigungsausschluss, gilt die Vereinbarung im Mietvertrag.

 

Kündigungsfristfür Mieterfür Vermieter
fristlose Kündigungbei Gesundheitsgefährdung– ausbleibende Mietzahlung
– Störung des Hausfriedens
– vertragswidirger Gebrauch der Mietsache
1 Monat / 4 Wochen– Untervermietung möbliertes Zimmer
– Mieterhöhung
– Sanierung / Modernisierung
bei Werkswohnungen
2 Monatebei Mieterhöhung
3 MonateOrdentliche Kündigungbei Mietverhältnissen bis 5 Jahren
6 Monatebei Mietverhältnissen von 5 bis 8 Jahren
9 Monatebei Mietverhältnissen über 8 Jahren

Kündigungsfristen für Mieter

Dreimonatsfrist: Für Mieter gilt grundsätzlich die Dreimonatsfrist. Das heißt, Mieter haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wichtig: Damit der aktuelle Monat noch mitgezählt wird, muss der Vermieter das Kündigungsschreiben bis zum dritten Werktag des Monats erhalten, wobei Samstage als Werktage gezählt werden. Beispiel: Wer seine Wohnung zu Ende September kündigen möchte, muss die Kündigung bis spätestens zum 3. Juli einreichen. Geht die Kündigung erst am 5. oder 6. des Monats zu, verschiebt sich die Kündigung dementsprechend um einen Monat.

Untervermietung: Bei Untervermietung eines möblierten Zimmers beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen.

Mieterhöhung: Teilt der Vermieter mit, dass die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben wird, gilt eine auf zwei Monate verkürzte Kündigungsfrist.

Modernisierung/Sanierung: Umfassende Modernisierungs- und/oder Sanierungsarbeiten berechtigen den Mieter, mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

Gefahren für die Gesundheit: Wird die Gesundheit durch den Wohnraum gefährdet, zum Beispiel aufgrund von Schimmelbefall, kann ohne Frist gekündigt werden.

Kündigungsfristen für Vermieter

Ordentliche Kündigung: Die Kündigungsfristen für den Vermieter richten sich bei einer ordentlichen Kündigung nach der Dauer des Mietverhältnisses. Bis fünf Jahre sind es drei Monate, bei fünf bis acht Jahren sechs Monate und ab acht Jahren neun Monate.

Werksmietwohnungen: Die Frist beträgt einen Monat, vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis wurde beendet und der Wohnraum wird für andere Mitarbeiter benötigt.

Ausbleibende Mietzahlung: Hat der Mieter zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt, besteht für den Vermieter die Option, fristlos zu kündigen.

Störung des Hausfriedens / Vertragswidriger Gebrauch: Sollte der Mieter den Hausfrieden nachhaltig stören oder den Wohnrum vertragswidrig nutzen, kann der Vermieter ebenfalls fristlos kündigen.

Konnte Ihnen unsere Seite weiterhelfen? Bitte bewerten Sie!

Aktuelle Bewertung: 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne - (Noch keine Bewertung) Loading...

Diese Seite teilen, per E-Mail versenden oder ausdrucken:

Share on Facebook0Tweet about this on TwitterShare on Google+0Email this to someonePrint this page

Konnte Ihre Frage nicht beantwortet werden?

Dann ist diese möglicherweise zu komplex oder individuell für einen Internetratgeber und wir empfehlen Ihnen unsere günstige Online Rechtsberatung. Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich Ihr Angebot an oder versuchen Sie es in unserem Forum für Rechtsfragen aus dem Mietrecht.

Fragen Sie einen Anwalt:

  • Rechtsberatung - Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich ihr Angebot an

Fragen Sie die Online Community - 5 aktuelle Themen aus unserem kostenlosen Forum: