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In jeder Wohnung fallen irgendwann Reparaturen an. Meist sind es Kleinigkeiten, die dann als Kleinreparaturen bezeichnet werden. Daneben gibt es die sogenannten Schönheitsreparaturen, die fast ausschließlich der Optik und damit dem Wohnkomfort dienen.

Zuständig ist laut Gesetz in allen Fällen der Vermieter. Ihm steht es allerdings offen, und davon machen die meisten Immobilienbesitzer auch Gebrauch, zumindest einen Teil der Pflichten auf die Mieter zu übertragen. Maßgeblich sind in dem Fall die Regelungen, die im Mietvertrag vereinbart wurden.

 

Streitthemen im Mietrecht

Diese Vereinbarungen führen immer öfter zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Mieter fühlen sich ausgenutzt, weil sie plötzlich für alle Arbeiten in und an der Wohnung verantwortlich sein sollen oder aber der Vermieter sehr strikte Vorgaben macht. In der Regel geht es bei solchen Auseinandersetzungen aber ums liebe Geld. Soll der Mieter zu tief in die eigene Tasche greifen, fühlt er sich überfordert. Dann müssen meist Gerichte entscheiden, ob die Übernahme der Kosten zumutbar ist oder nicht.

Das Ergebnis dieser Rechtsstreitigkeiten: Viele der Klauseln zu Schönheits- und Kleinreparaturen erweisen sich inzwischen als unwirksam, weil sie nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Standards entsprechen bzw. von den Gerichten als überholt eingestuft wurden. Allerdings muss auch hier differenziert werden. Geht es um die Kostenübernahme, tendieren akutelle Urteile eher in Richtung der Vermieterseite.

Das heißt:

Es sind nicht mehr 50 Euro für Kleinreparaturen, die als angemessen erachtet werden. Gerichte haben auch schon zu Gunsten des Vermieters bei Beträgen von 100 Euro oder auch 120 Euro entschieden.

Sich über eine 75-Euro-Reparatur zu ärgern, bringt also nur wenig. Ähnlich verhält es sich bei den Vorschriften, in welcher Farbe die Wände beim Auszug gestrichen werden müssen. Auch hier müssen sich Mieter kompromissbereit zeigen und auf allzu poppige Farben verzichten. Auf der anderen Seite profitieren Mieter davon, dass die meisten Gerichte inzwischen feste Turnusvorschriften für Schönheitsreparaturen als nicht mehr zeitgemäß einstufen.

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