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Miete zu zahlen, gehört zu den wichtigsten Pflichten eines Mieters. Bleibt man den Mietzins schuldig, droht die fristlose Kündigung durch den Vermieter. Allerdings gibt es durchaus Umstände, die dazu berechtigen, die Miete nicht in voller Höhe zahlen zu müssen. Das Mietrecht spricht in einem solchen Fall von einer Mietminderung.

Dazu gibt es inzwischen hunderte Urteile, die allesamt nur als Richtschnur dienen können. Denn sie beziehen sich jeweils auf einen konkreten Fall, der sich nicht automatisch auf andere Umstände übertragen lässt. Anders sieht es beim Mietwucher aus. Hier gibt es klare Aussagen, wann ein Vermieter den Bogen überspannt und sich damit möglicherweise sogar strafbar macht.

 

Die Miete mindern

Die Miete schluckt in der Regel einen Großteil des Einkommens. Gleiches gilt für die Mietkaution, die meist schon vor dem Einzug bezahlt wird. Dementsprechend dürfen Mieter erwarten, dass sich die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Das ist ganz sicher nicht der Fall, wenn sich auf den Wänden Schimmel ausbreitet, die Fenster nicht dicht sind, die Badewanne defekt oder aber der Hausflur nachts nicht beleuchtet ist. Viele Mieter ziehen daraus Konsequenzen und mindern kurzerhand die Miete. Ob sie dazu berechtigt sind oder nicht, lässt sich pauschal nicht beantworten. Erste Anhaltspunkte, in welchen Fällen eine Mietminderung als rechtens erachtet wurde, gibt die Mietminderungstabelle. Sie listet mehr oder weniger aktuelle Urteile zum Thema auf. Teils sind es nur zwei oder drei Prozent, die als Mietminderung zugesprochen werden. Bei anderen Fällen sind es bis zu 100 Prozent.

Ein zweites Problem im Zusammenhang mit der Miete: Wie hoch darf der Mietzins sein? Was ist angemessen, was zu teuer? Auch diesbezüglich lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Maßgeblich ist in der Regel die ortsübliche Vergleichsmiete, wobei auch Zustand und Ausstattung der Wohnung bzw. des Hauses zu berücksichtigen sind.

Klar ist indes: Stellt sich heraus, dass die Miete völlig überzogen ist, versteht der Gesetzgeber keinen Spaß. Diesbezüglich gibt es klare Abstufungen. Mietwucher wäre dann ein Vorwurf, der ernste Konsequenzen nach zieht.

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