Corona-Pandemie: Das müssen Mieter wissen
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden auch mietrechtlich einige Änderungen vorgenommen (wir berichteten). Diese Sonderregeln sind im „Gesetz zur Abmilderung von Covid-19-Folgen“ verankert, das zum 1. April 2020 in Kraft getreten ist. Für Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter ist dabei vor allem die sogenannte Mieterschutzregelung von Belang. Sie sorgt für einen besseren Kündigungsschutz bei Zahlungsverzug aufgrund von Corona. Gibt es einen anderen Kündigungsgrund, etwa Eigenbedarf oder Pflichtverletzungen, greift das neue Gesetz nicht!