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Corona-Pandemie: Das müssen Mieter wissen

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden auch mietrechtlich einige Änderungen vorgenommen (wir berichteten). Diese Sonderregeln sind im „Gesetz zur Abmilderung von Covid-19-Folgen“ verankert, das zum 1. April 2020 in Kraft getreten ist. Für Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter ist dabei vor allem die sogenannte Mieterschutzregelung von Belang. Sie sorgt für einen besseren Kündigungsschutz bei Zahlungsverzug aufgrund von Corona. Gibt es einen anderen Kündigungsgrund, etwa Eigenbedarf oder Pflichtverletzungen, greift das neue Gesetz nicht!

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Justizministerin plant neues Mieterschutzgesetz

Das Problem ausufernder Mieten ist in den vergangenen Wochen und Monaten zwar vermehrt in den Fokus gerückt. Neu ist es jedoch nicht. Und getan hat sich im Laufe der Jahre auch nur wenig. Versucht hat man es mit einer Mietpreisbremse, die immer wieder als zahnloser Tiger kritisiert wurde. Dieser Lethargie will die neue Justizministerin Christine Lambrecht nun ein Ende bereiten. Auf ihrer Agenda steht unter anderem ein neues Mieterschutzgesetz.

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Mietrecht Änderungen 2016

Der Jahreswechsel steht an und damit auch einige Neuerungen im Mietrecht. Manche Änderungen wurden bereits angestoßen und sollen im Jahr 2016 umgesetzt werden. Andere Themen befinden sich noch in der Planung und werden erst im kommenden Jahr spruchreif. Davon profitieren sollen vor allem Mieter. Ihre Rechte zu stärken, ist eines der Anliegen, das sich Bundesjustizminister Heiko Maas für 2016 auf die Fahnen geschrieben hat. Hier eine Übersicht zu den wichtigsten Aspekten, die sich nächstes Jahr im Mietrecht ändern.

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