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Mietrecht: Wenn die Gasversorgung nicht funktioniert

Kein Gas heißt in vielen Wohnungen, dass weder geheizt, gekocht noch warm geduscht werden kann. Ein echtes Problem also. Vor allem dann, wenn es sich über Wochen hinwegzieht, ohne dass die Mieter vom Vermieter regelmäßig informiert werden. In einem solchen Fall haben Mieter unter Umständen das Recht, eine einstweilige Verfügung zu beantragen und so etwas Druck auf den Vermieter auszuüben. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor (Beschluss vom 9. September 2019, Aktenzeichen: 65 T 66/19).

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Weihnachtsdekoration und -Beleuchtung im Mietrecht

Zur Advents- und Weihnachtszeit wird in vielen Haushalten eifrig dekoriert. Das reicht von der kleinen Lichterkette im Flur bis hin zur Tanne in der guten Stube. Doch bisweilen sind es auch tausende Lichter, die rund um die Uhr blinken und die Nachbarn in den Wahnsinn treiben. Spätestens dann stellt sich die Frage, was mietrechtlich erlaubt ist – wobei es dabei weniger um den guten Geschmack, sondern eher darum geht, inwieweit die Weihnachtsdekoration als Belästigung empfunden wird.

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Tipps für Mieter bei extremer Hitze – Mietminderung möglich?

Fast 40 Grad Celsius und kaum Abkühlung in Sicht: Petrus meint es aktuell etwas zu gut mit uns. Da staut sich die Hitze dann auch in der Wohnung. Insbesondere Dachgeschosse sind prädestiniert dazu, sich im Laufe des Tages in einen Glutofen zu verwandeln. Da stellt sich die Frage: Darf das sein und kann ich als Mieter angesichts von Temperaturen um 30 Grad Celsius einfach so die Miete kürzen?

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Richter verbieten Duschen im Stehen

Kann man falsch duschen? Ja, man kann – sowohl im Sinne der Körperhygiene als auch mit Blick auf das Mietrecht. Denn die wohlig warme Brause beschädigt mitunter die Bausubstanz, fördert die Schimmelbildung und sorgt dann für Streit zwischen Mieter und Vermieter. Diese Erfahrung musste nun ein Ehepaar machen. Das Landgericht Köln bestätigte, dass die beiden über Jahre hinweg „vertragswidrig“ geduscht hatten und den Schaden auf eigene Kosten beseitigen müssen (Aktenzeichen 1 S 32/15).

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