Fast 40 Grad Celsius und kaum Abkühlung in Sicht: Petrus meint es aktuell etwas zu gut mit uns. Da staut sich die Hitze dann auch in der Wohnung. Insbesondere Dachgeschosse sind prädestiniert dazu, sich im Laufe des Tages in einen Glutofen zu verwandeln. Da stellt sich die Frage: Darf das sein und kann ich als Mieter angesichts von Temperaturen um 30 Grad Celsius einfach so die Miete kürzen?
Für ein „Hitzefrei“ zählen die Umstände und der Einzelfall
Allgemein gesprochen, lautet die Antwort auf diese Frage schlichtweg „nein“. Das Mietrecht sieht kein „Hitzefrei“ vor und bewertet höhere Temperaturen auch nicht generell als Mangel. Aber: Wer einen guten Grund für eine Mietminderung aufgrund von Hitze vorbringen kann, hat durchaus Chancen, dass die Richter sich auf seine Seite stellen.
Dazu ein Beispiel aus der Praxis – wobei immer der konkrete Einzelfall und die entsprechenden Umstände den Ausschlag geben. So hat das Amtsgericht in Hamburg (Aktenzeichen: 46 C 108/04) bei einer Dachgeschosswohnung, die sich im Sommer auf 30 Grad am Tag und über 25 Grad in der Nacht aufheizte, eine Mietminderung von 20 Prozent für angemessen erklärt. Begründung: Der Wärmeschutz entsprach nicht den Vorschriften.
Maßnahmen gegen hohe Temperaturen
Wenn der Vermieter nicht aktiv wird, um einen Wärmestau oder ein Aufheizen der Wohnung zu vermeiden, kann man auch als Mieter einige Maßnahmen ergreifen. Sinnvoll ist zum Beispiel eine Sonnenmarkise. Hierzu bedarf es zwar der Zustimmung des Vermieters. Doch verbieten darf er es in aller Regel nicht – vor allem dann nicht, wenn das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht durch die Markise beeinträchtigt wird (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Aktenzeichen 7 C 456/11).
Ohne großen Aufwand lassen sich die folgenden Tipps umsetzen: Sobald es drinnen wärmer ist als draußen, was im Dachgeschoss ganz schnell passieren kann, lässt sich durch offene Fenster ein Ausgleich schaffen. Ohnehin bietet es sich an, die Fenster zu öffnen, sobald es draußen kühler ist als in der Wohnung. Das gilt, so ein Experte vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik, in der Regel für die Nacht und den frühen Morgen. Die übrige Zeit hilft es, die Wohnung dunkel zu halten: durch Jalousien oder Vorhänge, die ganz einfach die Solarstrahlung abhalten. Etwas Kühlung verschafft zur Not auch ein Ventilator – allerdings nicht bei Haustieren.
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