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Pool und Planschbecken im Garten und auf der Terrasse

Zu den vielen Einschränkungen im Zuge der Corona-Krise zählt, dass Frei- und Hallenbäder geschlossen bleiben. Angesichts der teils sommerlichen Temperaturen in den vergangenen Wochen ein vor allem für Kinder schmerzhafter Einschnitt. Damit der Nachwuchs dennoch ein wenig planschen kann, dürfen Mieter im Garten oder der Terrasse, teils sogar auf dem Balkon ein Planschbecken aufstellen – sofern andere nicht belästigt werden. Entscheidend ist unter anderem die Größe und beim Balkon das Gewicht des mobilen Pools.

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Beim Heimtraining auf die Lautstärke achten

Die Corona-Pandemie zwingt beinahe jeden, sich neu zu organisieren. Das gilt für die Arbeit, den Einkauf und bei vielen auch für den Sport. Da Fitness-Studios geschlossen haben und Sportvereine mit dem Training aussetzen, bleiben oft nur die eigenen vier Wände, um sich fit zu halten und Kalorien zu verbrennen. Auch dabei muss man sich, selbst in Zeiten von COVID-19, an die Regeln halten. Zu laut sollten die Workouts nicht sein.

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Fristlose Kündigung bei Schimmel im Kinderzimmer

Die Gesundheit geht vor. Das gilt mit Blick auf ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bielefeld (Aktenzeichen 415 C 56/18) auch im Mietrecht. Demnach berechtigt Schimmel im Kinderzimmer Mieter zu einer fristlosen Kündigung, um die Gesundheit des Nachwuchses nicht zu gefährden. Maßgeblich ist dabei, wie bei fast allen Streitigkeiten im Mietrecht, stets der Einzelfall.

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