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Zur Advents- und Weihnachtszeit wird in vielen Haushalten eifrig dekoriert. Das reicht von der kleinen Lichterkette im Flur bis hin zur Tanne in der guten Stube. Doch bisweilen sind es auch tausende Lichter, die rund um die Uhr blinken und die Nachbarn in den Wahnsinn treiben. Spätestens dann stellt sich die Frage, was mietrechtlich erlaubt ist – wobei es dabei weniger um den guten Geschmack, sondern eher darum geht, inwieweit die Weihnachtsdekoration als Belästigung empfunden wird.

Weitgehend freie Hand in der Wohnung

In der Wohnung hat man weitgehend freie Hand und kann seiner Deko-Freude ungehindert frönen.

Allerdings sollte man darauf achten, dass von Lichterketten, Kerzen, Bäumen und Kugeln keine Gefahr ausgeht.

Das Risiko, dass es aufgrund der Dekoration brennt (zum Beispiel, weil zu viele Geräte an einer Steckdose angeschlossen sind), muss ausgeschlossen sein.

Sicherheit spielt generell eine wichtige Rolle, umso mehr, wenn man auch außerhalb der Wohnung dekoriert. Das gilt sowohl für den Hausflur als auch den Balkon, das Dach und die Fassade.

Alles, was außen am Haus angebracht oder aufgestellt wird, muss so gesichert sein, dass es nicht schon bei einem leichten Lüftchen vom Winde verweht wird.

Im Haus darf der weihnachtliche Schmuck ebenfalls nicht zur Stolperfalle werden. Im Idealfall spricht man mit den Nachbarn, damit sich niemand belästigt fühlt.

Erlaubnis des Vermieters

Entscheidend ist jedoch, zumindest bei der Dekoration im Außenbereich, dass der Vermieter grünes Licht gibt. Er muss erlauben, dass Weihnachtsmänner, Rentiere oder andere Figuren die Hauswand oder das Dach zieren. Denn in der Regel muss man in die Fassade bohren, damit die Installationen halten.

Dabei darf man allerdings auch die Anwohner nicht vergessen. Die Dauerbeleuchtung führt oft zum Streit. Sollte die Weihnachtsdeko Anlieger am Schlaf hindern, hat ab 22 Uhr Schluss zu sein. Dann müssen die Lichter ausgeschaltet werden. Handelt es sich um eine schwerwiegende Beeinträchtigung durch die Dekoration, besteht unter Umständen sogar die Option der Mietminderung.

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