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Die Corona-Krise zwingt viele Menschen, zu Hause zu bleiben. Froh sein kann, wer in dem Fall einen Balkon oder eine Terrasse hat, um zwischendurch frische Luft schnappen oder ganz einfach abschalten zu können. Dabei sollte man auf Nachbarn und Mitmieter Rücksicht nehmen. Heißt: Das Radio einzuschalten und in Dauerschleife das Lieblingslied in voller Lautstärke zu hören, ist vermutlich keine gute Idee. Ein Buch zu lesen oder sich schlichtweg zu sonnen, stellt hingegen kein Problem dar.

Mitmieter nicht beeinträchtigten

Entscheidend ist, dass niemand beeinträchtigt oder gar gefährdet wird. Ansonsten darf und kann man frei über den Balkon bzw. die Terrasse verfügen, dort Stühle aufstellen oder einen Sichtschutz anbringen. Immer vorausgesetzt, alles steht sicher und ragt nicht über die Brüstung.

Bauliche Veränderungen indes, etwa eine Vorrichtung zum Wäsche trocknen oder eine Markise, müssen vom Vermieter genehmigt werden.

Warum? Weil durch derlei Installationen in die Bausubstanz eingegriffen wird. Gleiches gilt für eine Satellitenschüssel, wenn man in Zeiten von Corona ein paar neue Sender empfangen möchte.

Blumenkästen und Co. dürfen angebracht werden. Hier lohnt ein Blick in die Hausordnung, ob die Kästen innen oder außen am Balkon befestigt werden sollten. Auch hier muss die Sicherheit gewährleistet sein. Heißt: Die Kasten dürfen bei einem leichten Windhauch nicht gleich vom Balkon segeln. Auch mit dem Gießwasser sollte man etwas vorsichtig sein, um die Mitbewohner eine Etage tiefer nicht zu verärgern.

Grillen auf dem Balkon

Bei der Freizeitgestaltung auf Balkon oder Terrasse sind mietrechtlich ebenfalls einige Aspekte zu beachten. Bei Feiern ist die Nachtruhe einzuhalten – selbstverständlich auch, wenn man nur Musik hören oder Fernsehgucken möchte.

Ob man grillen darf, geht aus dem Mietvertrag oder der Hausordnung hervor.

Ist es verboten, sich ein paar Würstchen oder Paprika auf den Gas-, Kohle- oder Elektrogrill zu legen, sollte man sich daran halten. Ansonsten droht die Kündigung. Rücksicht nehmen, lautet hier das Gebot der Stunde.

Was ist auf dem Balkon immer erlaubt: Mieter dürfen dort ihre Wäsche trocknen, sofern der Wäscheständer sicher steht. Sie dürfen auch nackt auf dem Balkon herumlaufen und wenn sie möchten, an der frischen Luft rauchen. Allerdings sollten dabei die Nachbarn nicht zu sehr durch den Rauch belästigt werden, um Streit zu vermeiden.

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Eine Antwort zu “Der Balkon im Mietrecht: Was ist erlaubt?”

  1. […] von Corona, da viele Menschen ans Haus gefesselt sind, betrifft das unter Umständen auch das Grillen auf dem Balkon. Spricht der Vermieter ein Verbot aus, obwohl er vorher damit einverstanden war, hat man sich daran […]

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