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Günstige Wohnungen sind Mangelware. Dementsprechend hart umkämpft ist der Markt. Das berechtigt Vermieter allerdings nicht dazu, Ausländer und Personen mit Migrationshintergrund auszugrenzen und somit zu diskriminieren. In Bayern wurde ein Vermieter deshalb jetzt zu 1.000 Euro Entschädigung verurteilt – weil er bereits in der Wohnungsanzeige klar zum Ausdruck brachte, dass bei ihm nur Deutsche wohnen dürfen (Aktenzeichen: 20 C 2566/19, Amtsgericht Augsburg). Eine derart offene Ausgrenzung ist eher selten der Fall. Daher kommt Diskriminierung bei der Wohnungssuche auch kaum zur Anzeige.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Im vorliegenden Fall wollte ein Interessent aus Burkina Faso von München nach Augsburg ziehen. Im Inserat stand, dass nur deutsche Mieter erwünscht sind. Und auch beim ersten Telefonat mit dem 81-jährigen Vermieter zeigte sich, dass Ausländer hier keine Chance haben. Es wurde einfach aufgelegt. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass es bereits Probleme mit türkischen Drogendealern gab. Dem entgegnete der Richter:

„Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen.“

Eine solch offene Benachteiligung von Ausländern sei nicht hinnehmbar.

Grundlage für das Urteil ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das jedwede Diskriminierung verbietet. Das ändert jedoch nur wenig am Umstand, dass Ausgrenzung bei der Wohnungssuche offenbar an der Tagesordnung ist. Laut Antidiskriminierungsstelle und einer 2015 veröffentlichten Studie trifft das auf rund 70 Prozent aller Personen mit Migrationshintergrund zu. Selbst Bewerber, die finanziell gut aufgestellt sind, werden mit diesen Problemen konfrontiert, weil sie keinen deutschen Pass haben.

Schwer: Nachweis der Benachteiligung

Dass solche Fälle vor Gericht landen, kommt nur selten vor. Schlichtweg, weil es kaum möglich ist, Diskriminierung nachzuweisen. Denn, so die Antidiskriminierungsstelle: „Entscheidungsprozesse bei der Wohnungsvergabe bleiben den Bewerberinnen und Bewerbern meist verborgen.“

Einige Urteile gibt es allerdings:

  • Weil eine Frau mit türkisch klingendem Namen keinen Termin für eine Wohnungsbesichtigung erhielt, musste der Vermieter 1.000 Euro Entschädigung zahlen (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)
  • 30.000 Euro Strafe wurden fällig, weil ein Vermieter nur von den Mietern türkischer Herkunft eine höhere Miete verlangte (Berliner Amtsgericht)
  • Zu 1.700 Euro verurteilt wurde ein Villenbesitzer, der sein Haus nicht an ein homosexuelles Paar vermieten wollte (Kölner Landgericht)

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