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Diskriminierung bei der Wohnungssuche

Günstige Wohnungen sind Mangelware. Dementsprechend hart umkämpft ist der Markt. Das berechtigt Vermieter allerdings nicht dazu, Ausländer und Personen mit Migrationshintergrund auszugrenzen und somit zu diskriminieren. In Bayern wurde ein Vermieter deshalb jetzt zu 1.000 Euro Entschädigung verurteilt – weil er bereits in der Wohnungsanzeige klar zum Ausdruck brachte, dass bei ihm nur Deutsche wohnen dürfen (Aktenzeichen: 20 C 2566/19, Amtsgericht Augsburg). Eine derart offene Ausgrenzung ist eher selten der Fall. Daher kommt Diskriminierung bei der Wohnungssuche auch kaum zur Anzeige.

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