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Der Berliner Mietendeckel hat von Anfang an Staub aufgewirbelt. Da war es nur eine Frage der Zeit, bis auch die Gerichte sich mit dem Novum im Mietrecht befassen müssen. Aktuell liegen entsprechende Papiere beim Bundesverfassungsgericht. Und auch das Landesverfassungsgericht Berlin darf sich mit der Frage auseinandersetzen, ob der Mietendeckel rechtskonform ist oder der Schritt doch zu gewagt war.

Mieten von 1,5 Millionen Wohnungen eingefroren

Zur Erinnerung: Am 23. Februar 2020 wurde der Mietendeckel in Berlin beschlossen.

Seither sind die Mieten auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Betroffen von der Maßnahme sind knapp 1,5 Millionen Wohnungen.
Zu den Ausnahmen zählen Neubauten, die ab 2014 bezugsfertig waren. Für alle anderen Objekte sind Mietanpassungen frühestens wieder ab 2022 möglich. Und dann auch nur um 1,3 Prozent pro Jahr.

Für Wiedervermietungen gilt: Hier hat sich der Vermieter an die neuen, staatlich definierten Grenzwerte zu halten. Sollte die aktuelle Miete die Obergrenze um 20 Prozent übersteigen, muss der Mietzins ab November gesenkt werden.

Ein solcher Eingriff ins Mietrecht und die Vertragsgestaltung blieb nicht ohne Echo. Vor allem aber bewegt man sich auf sehr unsicherem Terrain. Daher haben 284 Bundestagsabgeordnete einen Antrag auf eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht unterschrieben. Eine abstrakte Normenkontrolle dient dazu, einen Sachverhalt auch ohne konkreten Rechtsstreit oder eigene Betroffenheit daraufhin prüfen zu lassen, ob er gegebenenfalls verfassungswidrig ist. Diese Frage wird man in Karlsruhe demnächst mit Blick auf den Berliner Mietendeckel beantworten müssen.

Rechtssicherheit schaffen

In den Stiel gestoßen haben das Verfahren 204 Unionsabgeordnete und 80 Vertreter der FDP. Der für die Koordination zuständige Jan-Marco Luczak erklärte dazu in einer Pressemitteilung: „Mit der abstrakten Normenkontrolle wollen wir möglichst schnell wieder Rechtssicherheit herstellen.“ Er ist fest davon überzeugt, dass sich das Gesetz im „verfassungsrechtlichen Niemandsland“ bewegt.

Ähnlich sehen es wohl auch die Fraktionen von CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus. Sie wenden sich mit ihrer Normenkontrollklage an das Landesverfassungsgericht. Beobachtet werden dürften die beiden Verfahren vor allem von den betroffenen Immobilienbesitzern. Der größte private Vermieter in Berlin, die Deutsche Wohnen, hat übrigens trotz Mietendeckel profitabel gewirtschaftet…

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