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Zum Jahreswechsel lassen es viele gerne krachen. Böller, Raketen oder einfach nur die Silvester-Party zu Hause mit guten Freunden und Bekannten. Da wird es dann schon mal lauter und liegen am nächsten Morgen die Reste der Nacht in Form von Feuerwerkskörpern, Flaschen und Gläsern vor der Haustür. Mietrechtlich macht es dabei keinen Unterschied, ob es sich um Silvester oder einen anderen Tag handelt. Um Streit zu vermeiden, ist gegenseitige Rücksichtnahme der Mieter daher das A und O.

Ruhezeiten gelten auch Silvester

Eine der vorrangigsten Fragen an Silvester:

Darf ich länger feiern? Die Antwort: Nein.

Die im Mietrecht verankerten Ruhezeiten gelten an jedem Tag, so auch zum Jahreswechsel. Das heißt, ab 22 Uhr sollte nach Möglichkeit nur noch in Zimmerlautstärke gefeiert werden. Allerdings macht es auch wenig Sinn, sich um 24 Uhr über die Party der Nachbarn zu beschweren, wenn draußen Raketen den Himmel erhellen und Böller böse Geister vertreiben.

Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund Berlin rät zu „gegenseitiger Rücksichtnahme“ und einer „erweiterten Toleranzgrenze“. Dabei kann es durchaus sinnvoll sein, die Nachbarn bzw. Hausbewohner vorher zu informieren, dass man an Silvester feiern möchte und es etwas lauter werden könnte. Im Idealfall lädt man ganz einfach ein, mitzufeiern.

Vorsicht bei Raketen und Böllern

Neben dem Partylärm können sich zu Silvester auch Raketen, Knallfrösche und Böller schnell zu einem Ärgernis entwickeln. Viele Städte und Gemeinden haben daher in den vergangenen Jahren bereits die Reißleine gezogen und Verbote ausgesprochen. In diesen Verbotszonen, etwa in der Nähe von Krankenhäusern, Seniorenheimen, Kirchen und Fachwerkhäusern, ist das Abfeuern von Pyrotechnik strikt untersagt.

Mietrechtlich gibt es im Hinblick auf das Feuerwerk nur eine Regel.

„Es muss gewährleistet sein, dass durch das Abschießen der Raketen keine Nachbarn gefährdet sind“, so Ulrich Ropertz.

Dabei gelte: „Es ist es völlig egal, ob ich vom Hof, vom Balkon oder von der Straße aus die Raketen abfeuere.“ Den Müll, den man dabei hinterlässt, müssen Mieter später selbst entsorgen. Die Feuerwehr rät übrigens, zu Silvester alles Brennbare von Balkonen zu räumen und dafür zu sorgen, dass Dachfenster und andere Luken fest verschlossen sind, damit Irrläufer keinen Brand auslösen.

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