Silvester – Musik, Party, Böller, Raketen und das Mietrecht
Zum Jahreswechsel lassen es viele gerne krachen. Böller, Raketen oder einfach nur die Silvester-Party zu Hause mit guten Freunden und Bekannten. Da wird es dann schon mal lauter und liegen am nächsten Morgen die Reste der Nacht in Form von Feuerwerkskörpern, Flaschen und Gläsern vor der Haustür. Mietrechtlich macht es dabei keinen Unterschied, ob es sich um Silvester oder einen anderen Tag handelt. Um Streit zu vermeiden, ist gegenseitige Rücksichtnahme der Mieter daher das A und O.