Mietpreisbremse ist verfassungswidrig laut dem Berliner Landgericht
Seit ihrer Einführung im Jahr 2015 polarisiert die Mietpreisbremse. Sie soll vor allem in Ballungsräumen verhindern, dass die Mieten zu stark steigen und somit für bezahlbaren Wohnraum sorgen. Immobilienbesitzern geht das zu weit. Verbraucherschützern sind die Regeln zu lasch. Jetzt hat sich das Berliner Landgericht mit einem Hinweisbeschluss – wohlgemerkt, kein Urteil – zu Wort gemeldet und die Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft.