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Der Mietendeckel oder ganz offiziell das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ steht vor der Tür. Mit der Veröffentlichung im Berliner Amtsblatt Ende Februar, spätestens Anfang März, tritt das Gesetz in Kraft. Viele Mieter und Vermieter in der Bundeshauptstadt kennen die wichtigsten Eckdaten des Mietendeckels. Gleichwohl herrscht aktuell eher Unsicherheit denn Klarheit. Schließlich handelt es sich um absolutes Neuland, das darüber hinaus rechtlich auf sehr dünnen Stelzen steht.

1,4 Millionen Wohnungen betroffen

Tritt der Mietendeckel in Kraft, sind von der Neuerung rund 1,4 Millionen Mietwohnungen betroffen.

Nicht unter die Regel fallen Sozialwohnungen und nach dem 1. Januar 2014 bezugsfertig gewordene Neubauten.

Für alle anderen Wohnungen gilt künftig der Mietendeckel.

Vorgesehen ist, dass die Miete mit Stand vom 18. Juni 2019 für fünf Jahre „eingefroren“ wird, also unverändert bleibt. Sollte die aktuelle Miete 20 Prozent über der vom Senat festgelegten Obergrenze liegen – Auskunft darüber gibt eine Tabelle mit allen Daten und Fakten –, können Mieter innerhalb von neun Monaten fordern, dass die Miete angepasst wird.

Bußgeld von bis zu 500.000 Euro

Vermieter indes müssen ihre Mieter binnen zwei Monaten über die künftige Miete informieren. Bewegen sie sich mit dem Mietzins über dem zugelassenen Wert, sind Geldbußen von bis zu 500.000 Euro vorgesehen. Kein Wunder also, dass Verunsicherung herrscht.

Das weiß auch der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins, Uwe Freyschmidt. Gegenüber der „Berliner Morgenpost“ erklärte er: „Der Mietendeckel in dieser Form ist juristisches Neuland, und die Regelungen des Gesetzes sind für den einzelnen Mieter und Vermieter vielfach undurchsichtig und nicht leicht verständlich.“ Daher ist es jetzt für beide Seiten wichtig, sich über Rechte und Pflichten, die mit dem Mietendeckel einhergehen, zu informieren. Und zwar unabhängig davon, ob das Gesetz noch verfassungsrechtlich „abgeklopft“ wird oder nicht.

Wenn auch bei Ihnen Rechtsunsicherheit herrscht, fragen Sie doch gerne einen unserer Online-Anwälte!

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