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Mietrecht: Blumen im Flur und Fahrräder im Keller

Mieter dürfen üblicherweise die eigene Wohnung und darüber hinaus auch den Keller, den Flur und das Grundstück nutzen. Die einen stellen ihr Fahrrad im Hauseingang ab. Andere schmücken das Treppenhaus mit Blumen und Nippes. Doch wie weit darf man gehen und was davon ist erlaubt? Darüber herrscht bisweilen Uneinigkeit. Dann müssen Gerichte entscheiden, ob die Geranie einfach nur hübsch oder vielleicht doch nervig ist und welcher Parkplatz dem Fahrrad zugewiesen wird.

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Mietrecht: Dürfen Schuhe in den Hausflur?

In vielen Haushalten ist es üblich, die Schuhe im Eingangsbereich auszuziehen. Für Gäste gibt es manchmal Puschen. Man selbst hat Hausschuhe parat stehen oder läuft barfuß bzw. auf Socken durch die Wohnung. Doch darf man in einem Mehrfamilienhaus die Schuhe einfach vor die Tür stellen, also in den Hausflur? Um Ärger und Probleme zu vermeiden, sollte man sich an ein paar Regeln halten.

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