Weihnachtsdekoration und -Beleuchtung im Mietrecht
Zur Advents- und Weihnachtszeit wird in vielen Haushalten eifrig dekoriert. Das reicht von der kleinen Lichterkette im Flur bis hin zur Tanne in der guten Stube. Doch bisweilen sind es auch tausende Lichter, die rund um die Uhr blinken und die Nachbarn in den Wahnsinn treiben. Spätestens dann stellt sich die Frage, was mietrechtlich erlaubt ist – wobei es dabei weniger um den guten Geschmack, sondern eher darum geht, inwieweit die Weihnachtsdekoration als Belästigung empfunden wird.