Diese Seite teilen, versenden oder drucken: Share on Facebook0Tweet about this on TwitterShare on Google+0Email this to someonePrint this page

„Versprochen ist versprochen, und wird auch nicht gebrochen.“ Dieser Reim hat auch im Mietrecht seine Gültigkeit: Immer dann, wenn ein Mietvertrag mündlich abgeschlossen wurde. Diese Option besteht allerdings nicht bei allen Mietverhältnissen.

Entscheidend ist in dem Zusammenhang, dass es sich um einen unbefristeten Vertrag handelt. Anderenfalls greift Paragraf 550 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Darin heißt es:

„Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit.“

Wann gilt ein mündlicher Mietvertrag?

Wenn Mieter und Vermieter auf schriftliche Vereinbarungen verzichten, reicht die mündliche Willenseinigung aus. Das heißt: Beide Parteien einigen sich über das Mietobjekt, die Miete und darüber hinaus über alle anderen relevanten Fakten, zum Beispiel den Mietbeginn. Die gesetzlichen Grenzen, die unter anderem durch das BGB gezogen werden, müssen dabei selbstverständlich eingehalten werden.

Was ist bei einem mündlichen Mietvertrag zu beachten?

Gemeinhin gilt ein Mietvertrag, der mündlich abgeschlossen wurde, als mieter-freundlich. Das hat mehrere Gründe. Zum einen sind Schönheits- und Kleinreparaturen per Bürgerlichem Gesetzbuch Aufgabe des Vermieters. Wurde mündlich nichts anderes vereinbart, zahlt also der Besitzer der Immobilie für die Reparaturarbeiten. Zum anderen handelt es sich bei der mündlich abgesprochenen Miete um eine Inklusivmiete, in der sämtliche Nebenkosten bereits enthalten sind. Immer vorausgesetzt, Mieter und Vermieter haben keine anderen Absprachen getroffen.

Was ist bei Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter?

Die Vorteile eines mündlichen Mietvertrages haben auch ihre Schattenseiten. Kommt es zum Streit, mangelt es an schriftlichen Beweisen. Laut BGB ist in dem Fall immer derjenige in der Beweispflicht, der dem anderen Vertragsbruch oder die Nichteinhaltung von Absprachen vorwirft. Da es keine Schriftstücke gibt, dürfte die Beweisführung jedoch relativ schwer sein. Daher empfehlen Mietrechtsexperten bei mündlichen Vereinbarungen stets einen Zeugen mitzubringen. Außerdem sollten alle Papiere und Belege im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis, ob nun Kontoauszüge oder Bilder von möglichen Schäden, aufgehoben werden.

Wie kündigt man einen mündlichen Mietvertrag?

Während der Mietvertrag mündlich abgeschlossen werden darf, ist für die Kündigung – insbesondere, um beiden Seiten eine gewisse Rechtssicherheit zu geben – die Schriftform zwingend vorgeschrieben. Dabei muss, wie bei fast allen Mietverträgen, die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist eingehalten werden.

In diesem Artikel relevante Gesetzestexte und Urteile:

  • § 550 BGB

    Form des Mietvertrags

Konnte Ihnen unsere Seite weiterhelfen? Bitte bewerten Sie!

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne - (1 Stimme(n) - Durchschnitt: 5,00 von 5)
Loading...

Diese Seite teilen, per E-Mail versenden oder ausdrucken:

Share on Facebook0Tweet about this on TwitterShare on Google+0Email this to someonePrint this page

Konnte Ihre Frage nicht beantwortet werden?

Dann ist diese möglicherweise zu komplex oder individuell für einen Internetratgeber und wir empfehlen Ihnen unsere günstige Online Rechtsberatung. Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich Ihr Angebot an oder versuchen Sie es in unserem Forum für Rechtsfragen aus dem Mietrecht.

Fragen Sie einen Anwalt:

  • Rechtsberatung - Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich ihr Angebot an

Fragen Sie die Online Community - 5 aktuelle Themen aus unserem kostenlosen Forum: