Diese Seite teilen, versenden oder drucken: Share on Facebook0Tweet about this on TwitterShare on Google+0Email this to someonePrint this page

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte es bereits im vorigen Jahr angekündigt: Verträge mit einer Laufzeit von zwei Jahren und einer automatischen Verlängerung um weitere zwölf Monate sollen bald der Vergangenheit angehören. Sie spricht sich für faire Konditionen, bessere Wahlfreiheit und damit auch für mehr Wettbewerb aus, indem Verbraucher künftig schon nach einem Jahr kündigen können. Und selbst, wenn man den Termin verpasst, soll der Vertrag nur noch maximal um drei Monate verlängert werden.

Neue Regeln betreffen auch Fitnessstudios und Partnervermittler

Dass Dienstleistungsunternehmen wie Internet- und Mobilfunkprovider Kunden so lange wie möglich an sich binden wollen, ist durchaus verständlich und nachvollziehbar. Deshalb laufen die meisten Verträge über zwei Jahre.

Verstreicht die Frist für die Kündigung, ist man weitere zwölf Monate an die bisherigen Konditionen gebunden.

Ärgerlich, vor allem, wenn man zwischenzeitlich deutlich günstigere Offerten gefunden hat.

Dieses Problem hat die Politik bislang weitgehend ausgeklammert. Jetzt scheint ein erster Schritt in Richtung Verbraucherschutz in greifbarer Nähe.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will den Zweijahresverträgen einen Riegel vorschieben.

Sie pocht auf Verträge mit zwölfmonatiger Laufzeit und einer automatischen Verlängerung um höchstens drei Monate – bei einer Kündigungsfrist von einem Monat.

Wahlfreiheit stärken

„Auf diese Wiese ermöglichen wir Kundinnen und Kunden den schnellen Wechsel zu günstigeren und attraktiveren Angeboten und stärken so ihre Wahlfreiheit“, erklärt Christine Lambrecht. Dabei beschränkt sie sich nicht nur auf die oft zitierten Handyverträge, sondern bezieht auch Strom-, Gas-, Telefon- und Internetanbieter sowie Fitnessstudios und Partnervermittlungen ein.

Darüber hinaus möchte die Ministerin den Verbraucherschutz stärken, indem Verträge, die telefonisch abgeschlossen wurden, später schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden müssen. Damit haben Konsumenten Zeit, sich alles noch einmal durchzulesen. „Auf diese Weise werden sie besser vor aufgedrängten und untergeschobenen Verträgen geschützt“, so Lambrecht.

Wir freuen uns auf Ihr Feedback zu diesem Thema – hinterlassen Sie uns doch etwas weiter unten einen konstruktiven Kommentar!

Fanden Sie diesen Artikel informativ? Bitte bewerten Sie!

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne - (2 Stimme(n) - Durchschnitt: 5,00 von 5)
Loading...

Kommentare sind geschlossen.