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Sich an der bunten Blätterpracht zu erfreuen, ist die eine Seite der Medaille. Die andere geht einher mit Besen und Schippe. Denn irgendwann fällt das Laub vom Baum und muss entfernt werden. Das gilt insbesondere auf Gehwegen. Zum einen, weil Passanten auf den nassen Blättern ausrutschen könnten. Zum anderen, weil mögliche Hindernisse – wie etwa eine kleine Stolperkante – vom Laub verdeckt werden.

Verkehrssicherungspflicht

Um Unfälle zu vermeiden, sind Hausbesitzer in der Pflicht, für begehbare Bürgersteige zu sorgen. Rechtlich spricht man von der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Einfacher ausgedrückt handelt es sich um die Räumpflicht, die nicht erst im Winter bei Schnee und Eis, sondern schon im Herbst beginnt, sobald sich die Blätterberge auf den Gehwegen und Straßen türmen.

Sonja Biorac, Haftpflichtexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung schreibt dazu: „Jeder Grundstückseigentümer muss die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die von seinem Grundstück und angrenzenden Wegen ausgehen.“ Dazu gehöre auch die Rutsch- und Stolpergefahr durch glitschiges Laub.

Stellt sich die Frage, wer dafür verantwortlich ist, dass Blätter und Äste entfernt werden. Zunächst einmal obliegt es dem Hausbesitzer, der Räumpflicht nachzukommen. Doch in der Regel wird diese Aufgabe an die Mieter oder teils auch an einen Hausmeister übertragen. Das geht aus der Hausordnung oder dem Mietvertrag hervor. Wie oft gefegt werden muss, lässt sich nur schwer in Zahlen fassen. Von daher: Fällt viel Laub, muss auch öfter zum Besen gegriffen werden. Der Aufwand muss sich allerdings in Grenzen halten. Das heißt, es kann von niemandem verlangt werden, jedes Blatt einzeln aufzusammeln.

Wichtig: die Privathaftpflichtversicherung

Sollte doch jemand fallen und sich verletzen, müssen oft Gerichte entscheiden. Hier kommt es stets auf den Einzelfall an. Um sich vor den Folgen von Schadenersatzansprüchen zu schützen, sollte auf jeden Fall eine Privathaftpflichtversicherung vorhanden sein.

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