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Die Mieten einfach nur zu deckeln und das auch nur für fünf Jahre, wie von Rot-Rot-Grün in der Bundeshauptstadt geplant, reicht dem Berliner Mieterverein (BMV) nicht aus. Gefordert wird stattdessen eine langfristige Lösung, die öffentlich-rechtlich geregelt ist. Dazu haben die Mieterschützer ein eigenes Konzept vorgelegt, basierend auf den Mieten von 2011 und einer Tabelle ohne Diskussionsgefahr.

Öffentlich-Rechtliche Lösung finden

Aktuell ist das Mietrecht vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und damit zivilrechtlich organisiert. Das Problem daran, so der Mieterverein, sind die teils unbestimmten Rechtsbegriffe. Als Beispiel nennt der BMV die „ortsübliche Vergleichsmiete“. Das führe immer wieder zu Streitigkeiten, die sich viele Mieter nicht leisten könnten.

Ziel müsse eine „öffentlich-rechtliche Preisbindung“ sein. „Der Staat zieht eine klare Grenze, die ich mit Blick in die Tabelle erkennen kann“, erklärt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Auf diesem Gedanken aufbauend hat man ein Konzept erarbeitet. Die Basis bildet der Mietspiegel aus dem Jahr 2011 plus einem Zuschlag, der die gestiegenen Lebenshaltungskosten widerspiegelt. Daraus ergeben sich die Höchstwerte für freifinanzierten Wohnraum.

Kaltmiete: Quadratmeter ab 5,97 Euro

Das Ergebnis der Berechnungen: Die Kaltmiete darf zwischen 5,97 und 9,79 Euro je Quadratmeter betragen, abhängig vom Alter des Hauses. Am günstigsten wären demnach Wohnungen ab 60 Quadratmetern in Häusern, die vor 1918 gebaut wurden. Den höchsten Mietzins müssten Mieter von Wohnungen zahlen, die zwischen 2003 und 2018 gebaut wurden und bis zu 60 Quadratmetern haben.

Verglichen mit den Werten des Mietspiegels von 2019 reicht die Differenz zum Vorschlag des Mietervereins von wenigen Cent bis hin zu 1,81 Euro je Quadratmeter. Für das Jahr 2011 hat sich der BMV übrigens entschieden, weil seinerzeit mit drei Prozent Leerstandreserve noch ein funktionierender Wohnungsmarkt herrschte.

Mietsteigerung maximal 1,5 Prozent pro Jahr

Damit Mieter, die jetzt weniger bezahlen, nicht mit drastischen Anpassungen rechnen müssen, sind Mieterhöhungen auf 1,5 Prozent pro Jahr begrenzt – solange die Miete den Höchstwert nicht überschreitet. Mietabsenkungen gehören ebenfalls zum Konzept. Bei Modernisierungen sind Zuschläge denkbar, etwa 43 Cent je Quadratmeter bei einem Tausch der Heizung und maximal 83 Cent bei weiteren energetischen Maßnahmen, und zwar bis zu acht Jahre rückwirkend. Wohnungsunternehmen und Politik finden diesen Vorschlag „diskussionsfähig“.

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