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Urteil im Raucherprozess: Mieter gewinnt Rechtsstreit

Die Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf wird viele Raucher aufatmen lassen. Die Richter wiesen die Klage der Vermieterin gegen ihren Mieter Friedhelm Adolfs ab. Geklagt wurde, weil der 78-jährige in seiner Wohnung täglich 20 bis 30 Zigaretten raucht. Das führt laut Aussage der Klägerin zu einer erheblichen Geruchsbelästigung im Hausflur. Das Gericht schätzte die Lage anders ein und entschied zugunsten des Mannes, der sich nach dem Urteil erst einmal eine Zigarre gönnte (Aktenzeichen: 23 S 18/15).

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Raucher-Urteil verschoben: BGH gibt den Fall zurück ans Landgericht

Das wegweisende Mietrecht-Urteil, auf das viele gewartet hatten, blieb aus. Der Bundesgerichtshof, der sich heute mit der Frage befassen musste, ob es rechtens ist, einem Raucher aufgrund der Geruchsbelästigung die Wohnung zu kündigen, verwies den Fall zurück an das Landgericht. Friedhelm Adolfs, der inzwischen Deutschlands berühmtester Tabakkonsument sein dürfte, kann damit vorerst in seiner Düsseldorfer Wohnung bleiben.

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