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Alter, Krankheit oder Wohndauer schützen nicht davor, aufgrund einer Eigenbedarfskündigung aus der Wohnung zu müssen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) und wies Gerichte an, bei Härtefällen künftig gründlich zu prüfen, statt pauschal zu urteilen. Verhandelt wurde unter anderem der Fall einer 80-jährigen demenzkranken Frau, die seit 1974 in einer Berliner Wohnung lebt (Aktenzeichen: VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17).

Gesundheitliche Folgen beachten

Die Eigenbedarfskündigung gegen die 80-Jährige war vom Landgericht als wirksam erachtet worden. Aber: Angesichts des Alters der Frau müsse das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit weiter bestehen. Man ging von einem Härtefall aus. Nach dem Urteil des BBH muss nun genauer geklärt werden, ob der Wohnungsverlust tatsächlich gesundheitliche Folgen nach sich zieht. Dazu müssen die Richter unter Umständen auch Gutachter befragen.

Die Erklärung des BGH: „Allgemeine Fallgruppen, etwa ein bestimmtes Alter des Mieters oder eine bestimmte Mietdauer, in denen generell die Interessen einer Partei überwiegen, lassen sich nicht bilden.“ Damit wurden zwei Mietrecht-Urteile zum Thema Eigenbedarf gekippt. Für die Berliner Mieterin heißt das: Sie muss weiter bangen, da ihr Vermieter mit der Revision vorerst Erfolg hatte.

Häufigster Kündigungsgrund

Der zweite Fall, mit dem sich der Bundesgerichtshof befasste, endete zugunsten der Mieter einer Doppelhaushälfte in Sachsen-Anhalt. Sie wurden wegen Eigenbedarfs gekündigt, weil die Eigentümerin ihrer pflegebedürftigen Großmutter näher sein wollte, die zwischenzeitlich jedoch verstarb. Die Mieter machten gesundheitliche Gründe geltend. Auch hier muss jetzt geklärt werden, welche Auswirkungen ein Umzug im Hinblick auf die Gesundheit hätte.

Damit erhält das Thema Eigenbedarf eine neue Facette. Es ist mit rund 80.000 Fällen pro Jahr der häufigste Kündigungsgrund. Dabei warnt der Deutsche Mieterbund davor, dass die Eigenbedarfskriterien zu „stark aufgeweicht“ würden, wohingegen der Eigentümerverband Haus und Grund von „einseitiger Stimmungsmache“ spricht.

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