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Der für Berlin geplante Mietendeckel birgt reichlich Zündstoff. Das beweist die Debatte, die durch den Vorstoß von Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) ausgelöst wurde. Sie will die Mieten in der Bundeshauptstadt bei maximal acht Euro pro Quadratmeter einfrieren – und das unabhängig von der Lage. Angesichts dieser Pläne müssen selbst die Koalitionspartner in Berlin schwer schlucken. Sie lehnen den Gedanken nicht grundsätzlich ab, äußern sich aber auch nicht positiv.

Ziel: Rechtssicherer Mietendeckel

„Es handelt sich bei dem Papier weder um eine Senatsvorlage, noch um einen Gesetzesentwurf. Dem Senat liegt bisher nichts vor“, erklärte zum Beispiel Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller. Er möchte einen „rechtssicheren Mietendeckel“, auf den sich Mieterinnen und Mieter verlassen können. Gleichzeitig müssten Lösungen gefunden werden, damit Unternehmen „ihrer Aufgabe der Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum nachkommen können“.

Das sind viele Wünsche. Wie sie sich erfüllen lassen, ist längst noch nicht klar. Denn die Ansätze für die Mietobergrenze sind zu unterschiedlich. Karin Lompscher jedenfalls ist von ihrem Vorschlag überzeugt. „Wir wollen ein Stoppzeichen setzen gegen Spekulationen, für leistbare Mieten und eine soziale Stadt“, sagte sie. Das wollen ganz sicher auch die Koalitionspartner. Die hatten jedoch nicht damit gerechnet, dass fast jede zweite Miete für unzulässig erklärt werden könnte, wenn man dem Vorschlag folgt. Denn eigentlich sollte es vor allem um Mietwucher gehen.

Belange von Mieter und Vermieter berücksichtigen

Das Problem, auch im Hinblick auf den Vorschlag von Sahra Wagenknecht (Linke), eine bundesweite Obergrenze zu definieren: Das Bundesverfassungsgericht hat am 11. August 2019 klar zum Ausdruck gebracht, dass die Belange von Mietern und Vermietern in gleicher Weise berücksichtigt werden müssen. Hier überschreite man eine Grenze, „wenn die Miethöhenregulierung auf Dauer zu Verlusten für den Vermieter oder zu einer Substanzgefährdung der Mietsache führte“. Daher plant die Bundestagsfraktion von CDU/CSU eine Normenkontrollklage beim Verfassungsgericht.

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