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Die Berliner Landesregierung möchte offenbar mit allen Mitteln dafür sorgen, dass die Mieten nicht weiter steigen und nach Möglichkeit sogar günstiger werden. Grundsätzlich eine gute Idee. Allerdings scheut man bei der Wahl der Mittel auch vor unpopulären Maßnahmen nicht zurück. Der jüngste Vorstoß sieht ein Verbot vor, die Grundsteuer weiterhin auf die Miete umlegen zu dürfen. Die Erfolgsaussichten tendieren gen Null.

Grundsteuer nicht länger über die Betriebskosten (Nebenkosten zur Miete) umlegen

Die Bundesratsinitiative wird aller Wahrscheinlichkeit nach scheitern. Neben Berlin sprechen sich im Bundesrat bislang nur Brandenburg und Thüringen zugunsten der Grundsteuerbefreiung für Mieter aus. Die übrigen Länderfinanzminister sind dagegen. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) nennt den Vorschlag „nicht zielführend“. Er befürchtet, dass die Grundsteuer dann kurzerhand „in die Kaltmiete eingepreist“ wird.

Aktuell sieht es in der Regel so aus, dass Vermieter die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Um das künftig zu unterbinden, soll – so der Wunsch der Berliner Landesregierung – die Umlagefähigkeit abgeschafft werden.

Populistischer Unfug

Laut ersten Berechnungen würde eine Grundsteuerbefreiung rund 36,4 Millionen Mietern zugutekommen. Das entspricht 57,9 Prozent aller Haushalte. Der Grund für die Bundesratsinitiative: Die Betriebskosten werden für Mieter zunehmend zu einem „relevanten Kostenfaktor“. Man spreche nicht grundlos von einer Zweitmiete.

Kritik an den Berliner Plänen hat nicht lange auf sich warten lassen. Der Eigentümerverband Haus und Grund bezeichnete sie im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ als „populistischen Unfug“. Der Präsident des Verbandes, Kai Warnecke, erklärt: „Die Grundsteuer ist keine Vermögenssteuer für Immobilieneigentümer.“ Sie diene vielmehr dazu, Leistungen der Kommune für die Bürger zu finanzieren. Das seien in erster Linie Mieter und Eigennutzer, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen.

Täuschungsmanöver zulasten der Vermieter

Auch der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) sieht in der Berliner Vorlage eher ein „Täuschungsmanöver“. „Im Zuge der anstehenden Grundsteuerreform soll vermutlich die Grundsteuer in der Hauptstadt massiv erhöht werden und die Initiative im Bundesrat verhindern, dass diese Erhöhung die Mieter trifft“, so Verbandspräsident Christian Gräff. Man nehme also wieder einmal nur die Vermieter ins Visier.

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