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Das Coronavirus lähmt nach und nach das öffentliche Leben. Viele können aufgrund der Einschränkungen ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen. Das betrifft mitunter auch Selbstständige und Freiberufler. Da ist die Sorge, die Miete nicht mehr rechtzeitig zahlen zu können, weil die Einnahmen ausbleiben, durchaus berechtigt. Darauf hat der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) reagiert. Das Ziel lautet, individuelle Lösungen zu finden. Entscheidend ist, sich rechtzeitig zu melden, statt einfach die Mietzahlung einzustellen.

Sich umgehend an den Vermieter wenden

Ob COVID-19 oder aus anderen Gründen: Drohen Mietschulden, muss umgehend mit offenen Karten gespielt werden. Das zeigt dem Vermieter, dass man das Problem erkannt hat und es nicht auf die leichte Schulter nimmt. Einen bundesweiten Ansatz, wie bei Corona-bedingten Zahlungsschwierigkeiten zu verfahren ist, gibt es allerdings nicht. Blickt man auf den Raum Berlin-Brandburg, sehen die landeseigenen Wohnungsunternehmen Gespräche und flexible Lösungen als den besten Weg an.

Die Initiative muss dabei stets vom Mieter ausgehen, dem aufgrund von Corona Gehaltseinbußen und somit finanzielle Schwierigkeiten drohen. Die Gewobag (62.000 Wohnungen in Berlin) erklärte zum Beispiel: „Wir sind immer an einer Lösungsfindung mit unseren MieterInnen interessiert.“ Auch bei Mietschulden sei man bemüht, im Bedarfsfall flexible Lösungen zu finden. Gleiches gilt bei der Howog. Hier empfiehlt man Mietern: „Keinesfalls sollten sie die Mietzahlung unkommentiert einstellen.“

Auch Gewerbekunden müssen reagieren

Vor dem Problem möglicher Mietschulden, weil die Einkünfte durch Corona einbrechen, stehen neben privaten auch gewerbliche Mieter – zum Beispiel Restaurants. Auch hier gilt es, so früh wie möglich das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.

„In der Regel finden wir dann gemeinsam eine Lösung“, erklärt die Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte. Denkbar sei zum Beispiel eine Stundung der Miete oder die Vereinbarung einer Ratenzahlung.

Entscheidung ist – ob privat oder gewerblich – immer der Einzelfall.

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