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Das Smartphone ist längst zum ständigen Begleiter geworden. Termine, E-Mails und Kontakte hat man immer dabei. Daher sollte man darauf achten, dass die aktuellste Software aufgespielt ist und Sicherheitslücken geschlossen werden. Allerdings hat man kein Recht darauf, im Handel beim Kauf des Gerätes auf fehlende Updates und Sicherheitsprobleme hingewiesen zu werden – zumindest jetzt noch nicht. Darüber entschieden hat im Oktober das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen: 6 U 100/19).

Verbraucherschutz für Handynutzer gefordert

Die Klage angestrengt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Konkret ging es um ein Mobistel Cynus T6 mit 8 GB, das 2016 in einem Media Markt gekauft worden war.

Untersuchungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ergaben später diverse Sicherheitslücken im Betriebssystem. Hinzu kam, dass keine weiteren Sicherheitsupdates zur Verfügung gestellt wurden.

Darauf hatte der Elektronikmarkt seine Kunden nicht explizit hingewiesen.

Musste er auch nicht, so das Urteil aus Köln. Darüber zu informieren, dass Sicherheitslücken vorhanden sind, sei im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht „wesentlich“. Zudem könne man von einem Elektrofachmarkt nicht erwarten, zu allen Smartphone-Modellen Informationen zu möglichen Sicherheitsproblemen einzuholen oder den Kunden darauf hinzuweisen.

Ab 2022 Pflicht: Smartphone-Updates

„Keine verbraucherfreundliche Nachricht für Käufer vernetzter Geräte“, schreibt die Verbraucherzentrale NRW angesichts des Urteils. Sie fordert, gemeinsam mit dem BSI, mehr Schutz für Nutzer smarter Geräte. „Um den Schutz ihrer Daten zu gewährleisten und sie vor Schäden bei Missbrauch zu bewahren, sind regelmäßige Sicherheitsupdates unverzichtbar“, heißt es in der Pressemitteilung.

Auch das BSI warnt:

„Wenn Smartphones, wie in dem von uns untersuchten Fall, Sicherheitslücken aufweisen und vom Hersteller nicht mehr mit Updates versorgt werden, sind sie eine Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Mehr Schutz verspricht die EU-Warenkaufrichtlinie (2019/771). Sie verpflichtet Händler ab 2022 „Käufern von smarten Geräten Updates zur Verfügung zu stellen, solange diese vernünftigerweise damit rechnen können“. Bis dahin sollte man selbst darauf achten, ausschließlich Smartphones zu kaufen, für die es noch Updates gibt.

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