Richter verbieten Duschen im Stehen
Kann man falsch duschen? Ja, man kann – sowohl im Sinne der Körperhygiene als auch mit Blick auf das Mietrecht. Denn die wohlig warme Brause beschädigt mitunter die Bausubstanz, fördert die Schimmelbildung und sorgt dann für Streit zwischen Mieter und Vermieter. Diese Erfahrung musste nun ein Ehepaar machen. Das Landgericht Köln bestätigte, dass die beiden über Jahre hinweg „vertragswidrig“ geduscht hatten und den Schaden auf eigene Kosten beseitigen müssen (Aktenzeichen 1 S 32/15).